Reiseversicherung weltweit für Geschäftsreisen und selbständige Erwerbstätigkeit

Müssen Sie geschäftlich reisen und möchten keine Grenzen beim Krankenversicherungsschutz?

Wir bieten eine Krankenversicherung für Auslandsreisen mit unbegrenzter Deckungssumme!!

Unsere Police deckt auch die Kosten für eine Verlängerung des Aufenthalts wegen Coronavirus – Covid-19

Einige der durch die Police abgedeckten Leistungen:

  • Covid-19
  • Unbegrenzte Arztkosten und Krankenhausaufenthalte
  • Entsendung eines Arztes ins Ausland
  • Telefonischer Dolmetscherdienst
  • Unbegrenzter Krankenhausaufenthalt
  • Chirurgische Kosten
  • Vorzeitige Rückreise
  • Zahnbehandlung
  • Weiterreise
  • Vorschuss auf notwendige Ausgaben

An wen wende ich mich für diese Reiseversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme?

Unser Unternehmen ist in ganz Italien tätig

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Valida per l’Ambasciata Italiana: I nostri documenti sono riconosciuti e accettati da tutte le ambasciate italiane nel mondo.


Senza necessità di conto bancario: Non è necessario aprire un nuovo conto bancario per accedere al servizio.


Supporto personalizzato: Il nostro team è sempre disponibile per aiutarti in ogni fase del processo.

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Merkmale der Krankenversicherung

7 HERAUSRAGENDE Merkmale der Krankenversicherung:

  1. UNBEGRENZTE Deckungssumme für medizinische Versorgung und Krankenhausaufenthalt: 
  2. Inbegriffen sind:
  • Vorzeitige Rückreise
  • Transfer in ein geeignetes Krankenhaus
  1. Weltweite operative Zentrale rund um die Uhr (24/7), die Ihnen eine Videokonsultation mit einem Arzt ermöglicht
  2. Entsendung eines Arztes, Benennung eines Spezialisten im Ausland sowie Verlängerung des Aufenthalts, falls eine Krankheit oder ein Unfall die Rückkehr am geplanten Tag verhindert.
  3. Covid-19-Deckung. Unsere Police deckt auch chronische oder vorbestehende Erkrankungen bis zum Alter von 75 Jahren ab, was zugleich die Altersgrenze für den Abschluss dieser Arbeitspolice ist.
  4. Arztkosten werden auch infolge von Terroranschlägen erstattet.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Die Ausstellung erfolgt sofort:

  • maximal 6 Stunden nach Eingang Ihrer Unterlagen.

Welche Unterlagen werden für die Ausstellung benötigt?

Es müssen keine Formulare ausgefüllt werden, benötigt wird lediglich:

  • Lichtbildausweis und Steuernummer.

Alles kann per E-Mail gesendet werden und Sie erhalten die Police per E-Mail als PDF mit zertifizierter Unterschrift.


Was kostet die Versicherung?

Ein individueller Kostenvoranschlag ist erforderlich, doch der Preis ist so niedrig, dass Sie überrascht sein werden.


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Warum bei uns kaufen? 7 gute Gründe

  1. weil wir Ihnen den gesamten Betrag der Krankenversicherungspolice erstatten, wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen und sie vor dem Deckungsbeginn zurückgeben.
  2. weil die Ausstellung sofort erfolgt, in maximal 6 Stunden.
  3. weil wir Ihnen kostenlose Versicherungsberatung durch unseren Experten anbieten, auch nach dem Kauf (rufen Sie an +39.055.28.53.13), auch über WhatsApp +39.339.71.50.750
  4. weil es einfach ist: Verkauf und Zahlung erfolgen über ein einfaches, transparentes und sicheres Verfahren; Zahlung per Banküberweisung oder Kreditkarte (PayPal) möglich
  5. weil der Kauf bequem vom Smartphone, Tablet oder PC aus per E-Mail mit einem einfachen Klick erfolgt.
  6. weil Sie Bewertungen von Personen lesen können, die die Reiseversicherung ohne Maximalbegrenzung bereits abgeschlossen haben und dadurch weitere Bestätigung für die Qualität unseres Services erhalten, bevor Sie kaufen.
  7. weil Sie uns vertrauen können: Sie kennen immer den Namen, Nachnamen und die Telefonnummer der Person, die hinter dem Service steht, die Ihre Anfrage bearbeitet hat und die Police ausstellt – und immer für Sie erreichbar ist, auch nach dem Kauf.

Haben Sie weitere Fragen?

Kontaktieren Sie unseren Kundendienst

Unser Unternehmen ist in ganz Italien tätig


Was deckt die Reiseversicherung ohne Altersbeschränkung ab?

Was ist versichert? 

  1. Assistenzgarantie mit unbegrenzten Deckungssummen bei Krankheit und/oder Unfall, auch infolge von Terroranschlägen – ärztliche Beratung,
  2. Entsendung eines Arztes oder Krankenwagens in Italien, 
  3. Benennung eines Facharztes im Ausland, 
  4. Sanitäre Rückreise, 
  5. Rückreise des genesenden Versicherten, 
  6. Transfer in ein geeignetes Krankenhaus, 
  7. Rückreise mit einem mitversicherten Reisegefährten,
  8. Rückreise der anderen Versicherten, Anreise eines Familienmitglieds, 
  9. Begleitung von Minderjährigen, 
  10. Verlängerung des Aufenthalts,
  11. Fortsetzung der Reise, 
  12. Dolmetscherdienst im Ausland, 
  13. Vorschuss auf notwendige Erstausgaben, 
  14. Vorzeitige Rückreise, 
  15. Vorschuss auf Strafkaution, 
  16. Rechtliche Beratung im Ausland, 
  17. Telefonkosten, 
  18. Psychologische Unterstützung, 
  19. Garantie für Arztkosten auch infolge von Terroranschlägen: Die Versicherungsgesellschaft übernimmt oder erstattet die Arzt-/Krankenhaus-/Apothekenkosten, die Sie während der Reise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, auch infolge eines Terroranschlags, tragen müssen – bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.000,00, wenn der Schadensfall in Italien, der Republik San Marino oder dem Vatikanstaat eingetreten ist, und mit unbegrenzter Deckungssumme, wenn der Schadensfall im Ausland eingetreten ist
  20. Die Deckungssumme gilt pro Versichertem, pro Schadensfall und pro Versicherungslaufzeit. Falls Sie hospitalisiert wurden – bis zu Ihrer Entlassung aus der Pflegeeinrichtung oder – bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ärzte der Versicherungsgesellschaft der Ansicht sind, dass Sie nach Italien zurückkehren können. 
  21. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt oder erstattet die von ihr genehmigten Kosten bis zu einem Gesamtkrankenhausaufenthalt von maximal 90 Tagen. Ohne Hospitalisierung werden nur die Kosten erstattet, die während der Versicherungslaufzeit entstanden und von der Organisationsstruktur genehmigt wurden. 

Die Versicherungsgesellschaft zahlt oder erstattet auch: 

  1. Such- und Rettungskosten bis zu Euro 500,00 pro Schadensfall in Italien, der Republik San Marino und dem Vatikanstaat sowie Euro 25.000,00 im Ausland.
  2. Kosten für Ihren Transport in Italien oder im Ausland vom Ort des Schadensfalls bis zur geeigneten Pflegeeinrichtung bis zu einem Betrag von Euro 25.000,00 pro Versichertem. Die Erstattung des Transports ist nur garantiert, wenn anschließend die Garantie für Arztkosten in Anspruch genommen wird, und zwar für jedes geeignete Sanitätstransportmittel. 
  3. Kosten für dringende Zahnbehandlungen, die aufgrund einer während der Reise plötzlich aufgetretenen Krankheit erforderlich werden – bis zu Euro 100,00 in Italien, der Republik San Marino und dem Vatikanstaat sowie Euro 500,00 im Ausland, pro Versichertem und Schadensfall; 
  4. nur bei Unfall: Kosten für die Reparatur von Prothesen bis zu Euro 100,00 pro Versichertem 
  5. nur bei Unfall: Kosten für Behandlungen nach der Rückkehr an Ihren Wohnort, innerhalb von 45 Tagen nach dem Unfall und bis zu Euro 1.000,00. 
  6. Arztkosten/Apothekenkosten/Krankenhauskosten bei chronischen Erkrankungen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 300.000,00. 
  7. Die Versicherungsgesellschaft wendet einen Selbstbehalt nur an, wenn keine Hospitalisierung erfolgte und in Erstattungsfällen. Der absolute Selbstbehalt beträgt Euro 50,00
  8. Im Ausland können Arzt-/Krankenhaus-/Apothekenkosten bis Euro 1.000,00 in bar bezahlt werden. Über Euro 1.000,00 hinaus muss die Zahlung erfolgen durch: – Banküberweisung – Kreditkarte – Nutzung der Leistung „Vorschuss auf notwendige Erstausgaben“ aus der Assistance. In Italien muss die Zahlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Die Versicherungsgesellschaft  erstattet Ihnen die Kosten nur, wenn diese Bedingungen eingehalten wurden. 
  9. Achtung! Diese Garantie sieht einen Selbstbehalt vor. 

Gepäckgarantie 

  1. Eingegebenes Reisegepäck: Deckung für im Flugzeug aufgegebenes Gepäck bei Schäden durch Brand, Nichtzustellung, Verlust, Beschädigung, Diebstahl bis zur Höchstsumme von
  • Euro 300,00 für Gepäck mit einem Gewicht von 0 bis 20,00 kg, 
  • Euro 600,00 für Gepäck mit einem Gewicht von 20,01 kg bis 25,00 kg und 
  • Euro 1.000,00 für Gepäck mit einem Gewicht über 25,00 kg. 
  • Zusätzlich ist eine Erstattung für ordnungsgemäß aufgegebenes Sondergepäck vorgesehen: Sportausrüstung bis zu Euro 300,00,
  • Kinderwagen/Kinderausstattung bis zu Euro 200,00, 
  • Musikinstrumente bis zu Euro 300,00, 
  • Rollstühle und Behindertenbehelfe bis zu Euro 300,00. 

Gepäck und persönliche Gegenstände 

  1. Die Versicherungsgesellschaft entschädigt direkte Sachschäden an Ihrem Gepäck, einschließlich der beim Abflug getragenen Kleidung, verursacht durch: 
  • Diebstahl, 
  • Einbruchdiebstahl, 
  • Taschendiebstahl, 
  • Raub, 
  • Brand; und bei Übergabe an einen Beförderer auch 
  • Verlust, Abhandenkommen und Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.300,00 pro Versichertem und Schadensfall. 

Die Versicherungsgesellschaft entschädigt Sie: 

  1. wobei Taschen, Koffer und Rucksäcke als ein einziger Gegenstand gewertet werden. 
  2. Auch Foto-/Film-/Optikausrüstung (Kamera, Videokamera, Fernglas, Blitzgerät, Objektive, Batterien, Taschen usw.) wird als ein einziger Gegenstand betrachtet.
  3. Zusätzlich zur auf dem Polizzenformular angegebenen Höchstsumme erstattet die Versicherungsgesellschaft bis zu Euro 50,00 für die Neuausstellung von Personalausweis, Reisepass und Führerschein bei Diebstahl, Raub, Taschendiebstahl oder Erpressung.  
  4. Verspätete Gepäckzustellung: Sie können die Garantie für verspätete Gepäckzustellung in Anspruch nehmen, wenn der Beförderer Ihr Gepäck bei bestätigten Flügen mit mehr als 12 Stunden Verspätung zustellt.
  5. Die Versicherungsgesellschaft erstattet unvorhergesehene Ausgaben für den Kauf notwendiger Hygieneartikel und/oder Kleidung bis zu einem Höchstbetrag von Euro 100,00 und nur bei Verspätungen bei der Gepäckausgabe am Zielflughafen des Hinflugs. 
  6. Garantie für versehentliche Schäden an Smartphone und Tablet: Die Versicherungsgesellschaft entschädigt versehentliche Schäden am versicherten Gegenstand, die während der Reise eingetreten sind, bis zu einer Höchstsumme von Euro 200,00 pro Schadensfall
  7. Covid-Garantie (optional)

Was ist NICHT versichert?

  1. Für alle Garantien sind Schadenfälle ausgeschlossen, die verursacht wurden durch: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, sofern in den einzelnen Garantien nicht anders angegeben; 
  2. Überschwemmungen, Hochwasser, 
  3. Vulkanausbrüche, 
  4. Erdbeben, 
  5. atmosphärische Ereignisse mit dem Charakter von Naturkatastrophen; 
  6. Kernumwandlungsphänomene, 
  7. durch künstliche Beschleunigung von Atomteilchen erzeugte Strahlung; 
  8. Krieg, 
  9. Streiks, 
  10. Aufstände, 
  11. Unruhen oder Volksbewegungen, Plünderungen, 
  12. Terroranschläge (sofern in den einzelnen Garantien unter „Was ist versichert?“ in Abschnitt I – Beschreibung der Garantien nicht anders angegeben) und Vandalismus.  
  13. Alle Leistungen/Garantien gelten im Rahmen und gemäß den Angaben im Artikel „Versicherungsgegenstand“. 
  14. Was nicht im Artikel „Versicherungsgegenstand“ angegeben ist, ist nicht gedeckt. 
  15. Außerdem ausgeschlossen: – jede Reise, die zur Teilnahme an Rennen/Wettbewerben mit extremen Aktivitäten unternommen wird; 
  16. jede Reise, die zum Zweck von Arztbesuchen, Untersuchungen, Krankenhausaufenthalten oder chirurgischen Eingriffen unternommen wird.  
  17. Nicht versichert sind Reisen in folgende Länder: Afghanistan, Kokosinseln, Krim, Südgeorgien, Heard und McDonald, Bouvetinsel, Weihnachtsinsel, Pitcairn, Chagos-Inseln, Falklandinseln, Marshallinseln, Amerikanische Überseeinseln, Salomonen, Wallis und Futuna, Kiribati, Mikronesien, Nauru, Niue, Palau, Westsahara, Samoa, St. Helena, Somalia, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Westtimor, Osttimor, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu.  
  18. Für die Assistenz- und Arztkostengarantie sind Schadenfälle nicht versichert, die verursacht wurden durch: Unfälle, die beim Abflug bereits eingetreten waren; 
  19. psychische Erkrankungen und psychiatrische Störungen im Allgemeinen;
  20. HIV-bedingte Erkrankungen; 
  21. Erkrankungen infolge einer Schwangerschaft nach der 26. Schwangerschaftswoche und im Wochenbett; 
  22. Erkrankungen und Unfälle infolge von Alkohol- oder Psychopharmakamissbrauch sowie des nicht therapeutischen Konsums von Betäubungsmitteln und Halluzinogenen; 
  23. versuchter Suizid und Suizid; 
  24. Rennen, Probefahrten und Training im Automobil-, Motorrad- oder Motorbootsport; 
  25. Rennen, Probefahrten und Training in Sportarten, die Sie als Profi und nicht als Hobbyist ausüben; Sportarten mit Fahrzeugen und Motorbooten, Führen und Nutzen von Gleitschirmen und anderen Ultraleichtflugzeugen, Fallschirmspringen, Ballonfahrten, Paragliding und Ähnliches, Flugsport im Allgemeinen, Motorschlitten, Bob, Akrobatikski, Sprünge vom Sprungturm mit Ski oder Wasserski, Alpinismus mit Fels- oder Gletscherbesteigung, Freiklettern, Höhlenkunde, Trekking über 4.500 m, Kitesurfen, Tauchen mit Atemgerät, Boxen, Ringen in seinen verschiedenen Formen, Kampfsport im Allgemeinen, Schwerathletik, Rugby, American Football. 
  26. Für Bob, Kitesurfen und Tauchen mit Atemgerät sind Sie versichert, wenn Sie diese Sportart gelegentlich und zum Vergnügen in freizeitlicher und gelegentlicher Form ausüben; 
  27. Rennen und/oder Wettbewerbe einschließlich Laufveranstaltungen, an denen Sie mit extremen und gefährlichen Aktivitäten teilnehmen; Aktivitäten, bei denen Sie Minen, Waffen und/oder gefährliche Substanzen verwenden, in Bergwerke, Ausgrabungen und/oder Steinbrüche einsteigen und Gewinnungsaktivitäten an Land und im Meer durchführen; 
  28. Epidemien oder Pandemien gemäß den Erklärungen der Weltgesundheitsorganisation, mit Ausnahme von Covid-19;
  29. indirekte Folgen der Covid-19-Epidemie/Pandemie.  

Außerdem ausgeschlossen sind folgende Fälle: 

  1. Nichteinhaltung von Anordnungen/Vorschriften der Kontrollbehörden/Gastländer oder der Herkunftsländer. 
  2. Folgen von Quarantänen oder Bewegungsbeschränkungen, die von den zuständigen Behörden erlassen wurden und die die Gemeinde/größere Gebiete isolieren, in der/denen Sie sich während der Reise aufhalten.  
  3. Nicht versichert sind Kosten, die auf eine Quarantäne oder andere Bewegungsbeschränkungen zurückzuführen sind, die von den zuständigen internationalen und/oder lokalen Behörden erlassen wurden – wobei unter lokalen Behörden jede zuständige Behörde des Herkunftslandes oder eines Landes gilt, das Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel besuchen oder durchqueren.  
  4. Für die Arztkostengarantie wird für die übrigen Ausschlüsse auf das ergänzende Informationsblatt (DIP Aggiuntivo) verwiesen. Für die Gepäckgarantie sind ausgeschlossen: 
  5. Diebstahl des auf ein Motorrad jeglichen Hubraums aufgeladenen Gepäcks während der Reise;
  6.  Diebstahl des im Fahrzeuginneren befindlichen Gepäcks;
  7.  Schäden an Sportausrüstung während deren Benutzung; 
  8. Verluste aufgrund von Vergessen, Nachlässigkeit oder eigenem Abhandenkommen. 
  9. Für die übrigen Ausschlüsse wird auf das ergänzende Informationsblatt verwiesen. Für die Garantie für versehentliche Schäden an Smartphone und Tablet sind nicht versichert: 
  10. Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Ihnen, Ihrem Ehegatten/Lebenspartner, Ihren Kindern, Eltern oder anderen in Ihrem Haushalt lebenden Personen verursacht wurden; Schäden durch natürlichen Verschleiß, Abnutzung, Korrosion, Oxidation, allgemeine Abnutzung des versicherten Gegenstands als natürliche Folge der Nutzung; 
  11. Schäden durch schrittweise Einwirkung atmosphärischer Einflüsse; Schäden durch Montage und Demontage; Schäden, für die der Lieferant, Verkäufer oder Vermieter des versicherten Gegenstands gesetzlich oder vertraglich haftbar ist; 
  12. Schäden durch mangelnde oder unzureichende Wartung; 
  13. rein ästhetische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung des versicherten Gegenstands (z. B. Kratzer, Schrammen); 
  14. Schäden an Zubehör des versicherten Gegenstands, das nicht im Originallieferumfang des Herstellers enthalten ist, wie in der deutschen Bedienungsanleitung angegeben; 
  15. Schäden durch entgangene Nutzung des versicherten Gegenstands, wenn dieser entwendet oder beschädigt wurde, sowie sonstige finanzielle Einbußen; Schäden durch Diebstahl des im Freien und/oder unbeaufsichtigt gelassenen versicherten Gegenstands; 
  16. Software-Schäden infolge von Beschädigung oder Diebstahl des versicherten Geräts; Schäden durch direkte oder indirekte Folgen der Zerstörung oder des Verlusts von Daten, Karten oder Software während oder nach einem Schadensfall;
  17. Schäden durch Komponentenverschleiß gleich welcher Ursache, der zu Funktionsstörungen oder Ausfällen führt; Schäden durch intern bedingte Defekte, Herstellungsfehler und versteckte Mängel; 
  18. Schäden durch Änderungen der ursprünglichen Eigenschaften des versicherten Gegenstands, die dessen Funktionsstörung verursachen;
  19.  Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder der Herstellerhinweise; 
  20. Schäden, die unter die Hersteller- und/oder Händlergarantie fallen; 
  21. Schäden, die Gegenstand einer Rückrufaktion des Herstellers sind; 
  22. Wasserschäden. Für die übrigen Ausschlüsse wird auf das ergänzende Informationsblatt verwiesen.

Denken Sie daran: Bevor Sie eine Versicherungspolice abschließen, müssen Sie alle Klauseln des Versicherungsvertrags sorgfältig lesen und verstehen. Wir senden Ihnen diese stets beim ersten Kontakt per E-Mail zu; sollten Sie sie verlegt haben, können Sie sie erneut anfordern:

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Die oben genannten Kontaktdaten können Sie auch nutzen, um Erläuterungen zu unklaren Vertragsklauseln zu erbitten – wir bieten allen eine kostenlose Versicherungsberatung an.


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