Krankenversicherung für das Touristenvisum nach Italien: die richtige Absicherung für Ihre Reise

Die Krankenversicherung für das Touristenvisum nach Italien verstehen

Eine Reise nach Italien kann ein unvergessliches Erlebnis sein – doch es ist wichtig, auf medizinische Notfälle vorbereitet zu sein. 

Die italienische Regierung verlangt, dass alle Inhaberinnen und Inhaber eines Touristenvisums für die gesamte Aufenthaltsdauer über eine ausreichende Krankenversicherung (Krankenversicherung für Ausländer) verfügen. (Mindestdeckungssumme: 30.000,00 Euro).

In diesem Artikel erläutern wir die Anforderungen für das Touristenvisum, die verschiedenen verfügbaren Krankenversicherungsarten und wie Sie die richtige Versicherung für Ihren Italienaufenthalt wählen.

Unsere Krankenversicherung kennt keine Altersgrenze, deckt Covid-19 ab und gilt im gesamten Schengen-Raum.

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Anforderungen für das Touristenvisum

Um ein Touristenvisum für Italien zu erhalten, müssen Reisende nachweisen, dass sie über eine Krankenversicherung verfügen, die medizinische Kosten und Hilfeleistungen während des Aufenthalts im Land abdeckt. Die erforderliche Deckung muss mindestens 30.000 Euro betragen und für die gesamte Aufenthaltsdauer in Italien gelten.

Arten von Krankenversicherungen

Für Inhaber eines Touristenvisums nach Italien stehen verschiedene Krankenversicherungsarten zur Verfügung, darunter:

  • Private Krankenversicherung: Diese Option bietet vollständige Absicherung für medizinische Kosten und Hilfeleistungen während des Aufenthalts in Italien. Die Kosten variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang, sind aber in der Regel höher als bei den anderen Optionen.
  • Internationale Krankenversicherung: Diese Option ist ideal für Reisende, die häufig ins Ausland reisen, und bietet vollständige Absicherung für medizinische Kosten und Hilfeleistungen. Die Kosten sind in der Regel günstiger als bei der privaten Krankenversicherung.
  • Krankenversicherung des Reiseveranstalters: Viele Reiseveranstalter und Reiseunternehmen bieten Krankenversicherungsoptionen als Teil des Reisepakets an. Diese Option kann günstiger sein als andere, aber es ist wichtig, den Leistungsumfang zu prüfen.

Die Optionen im Vergleich

VersicherungsartKostenDeckungLeistungen
Private KrankenversicherungHochVollständigUmfangreich
Internationale KrankenversicherungErschwinglichVollständigGut
Krankenversicherung des ReiseveranstaltersErschwinglichVollständig Gut 

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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verständnis der Krankenversicherung für das Touristenvisum nach Italien entscheidend für eine sichere und sorgenfreie Reise ist.

Reisende sollten die spezifischen Anforderungen des Touristenvisums und die verschiedenen verfügbaren Krankenversicherungsoptionen kennen, einschließlich Leistungsumfang und Kosten. Es ist wichtig, die Optionen zu vergleichen, um die für die eigenen Bedürfnisse und das Budget am besten geeignete zu finden. Die Wahl der richtigen Krankenversicherung kann im medizinischen Notfall den Unterschied machen.

Wir laden Sie ein, diesen Beitrag mit Freunden und Familienangehörigen zu teilen, die sich für das Thema interessieren, oder weitere Fragen zu stellen. Die Wahl einer geeigneten Krankenversicherung ist ein entscheidender Schritt für eine sichere und entspannte Reise nach Italien.

Die von uns angebotene Police versichert Personen, die nicht in Italien ansässig sind, gegen Risiken während ihrer Reisen nach Italien und/oder in Länder, die dem Schengen-Abkommen angehören.

Was ist mit der Krankenversicherungspolice ohne Altersgrenze versichert?

  1. Assistance bei Krankheit/Unfall – ärztliche Beratung; 
  2. Entsendung eines Arztes oder Krankenwagens in Italien; 
  3. Vermittlung eines Facharztes; 
  4. Medizinische Rückreise (einschließlich Kosten für die Überführung der sterblichen Überreste bis zu Euro 5.000,00); 
  5. Rückreise mit einem Familienmitglied (bis zu Euro 200,00 für die Rückreise nach Italien und Euro 500,00 ins Ausland); 
  6. Reise eines Familienmitglieds (bis zu Euro 1.000,00); 
  7. Begleitung Minderjähriger (bis zu Euro 1.000,00); 
  8. Rückreise des genesenden Versicherten; 
  9. Verlängerung des Aufenthalts (bis zu Euro 40,00 pro Tag für maximal drei Tage); 
  10. Vorzeitige Rückreise (bis zu Euro 1.000,00).

Medizinische Kosten

  1. Vorgesehen ist die Übernahme oder Erstattung von medizinischen/stationären/pharmazeutischen Kosten, die Sie während der Reise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls tragen müssen. Höchstbetrag: Euro 30.000,00. 

Was ist NICHT versichert?

Tätigkeiten, die den Einsatz von Minen, Waffen und/oder gefährlichen Stoffen, den Zugang zu Minen, Ausgrabungen und/oder Steinbrüchen sowie Bergbauaktivitäten auf dem Land und im Meer beinhalten; Reisen zur Ausübung von Profisport/Extremsport und zur Teilnahme an Wettkämpfen/Wettbewerben/Trainingseinheiten.

Von Assistance und medizinischen Kosten ausgeschlossen sind Schadenfälle, die verursacht wurden durch
−  chronische oder vorbestehende Krankheiten;
−  Krankheiten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft nach der 26. Schwangerschaftswoche und dem Wochenbett;

−  Nerven- und Geisteskrankheiten, organische Hirnerkrankungen, schizophrene Störungen, paranoide Störungen, manisch-depressive Erkrankungen;
−  Krankheiten und Unfälle infolge von Alkohol-, Medikamentenmissbrauch sowie Drogenkonsum und Halluzinogenen;
−  versuchten Selbstmord oder Selbstmord;
−  Unfälle bei folgenden Aktivitäten: Bergsteigen mit Felskletterei oder Zugang zu Gletschern, Skispringen vom Sprungbrett oder Wasserski, Fahren und Benutzen von Rennschlitten, Kitesurfen; Fahren und Benutzen von Hängegleitern und anderen Ultraleichtflugzeugen, Gleitschirmen und dergleichen, Sport mit Kraftfahrzeugen oder Wasserfahrzeugen, Flugsport im Allgemeinen, Leichtsinnigkeiten sowie alle Unfälle infolge von Sportaktivitäten auf professioneller, nicht amateurhafter Ebene (einschließlich Wettkämpfe, Trainingseinheiten und -läufe)
−  Automobil-, Motorrad- oder Motorbootrennen und deren Probefahrten und Trainings
−  Organ-Explantation und/oder -Transplantation;
−  Beseitigung körperlicher Mängel oder angeborener Fehlbildungen sowie ästhetische Eingriffe;
−  Vorsatz;
−  Überschwemmungen, Fluten, Erdbeben, Vulkanausbrüche, atmosphärische Phänomene mit dem Charakter von Naturkatastrophen, Kernumwandlungsphänomene, Strahlung durch künstliche Beschleunigung atomarer Teilchen;
−  Kriege, Streiks, Revolutionen, Aufstände oder Volksbewegungen, Plünderungen, Terrorakte und Vandalismus;
−  Epidemien oder Pandemien gemäß Erklärung der Weltgesundheitsorganisation, mit Ausnahme von Covid-19
−  indirekte Folgen der Covid-19-Epidemie/Pandemie. Von den medizinischen Kosten sind ferner ausgeschlossen:
−  alle Kosten, die entstanden sind, weil Sie den Krankenhausaufenthalt oder die Notaufnahmebehandlung Europ Assistance nicht gemeldet haben;
−  Kosten für die Behandlung oder Beseitigung körperlicher Mängel oder angeborener Fehlbildungen, ästhetische Eingriffe, ergänzende Pflegeleistungen während des Krankenhausaufenthalts, Physiotherapie, Kur- und Schlankheitsbehandlungen, Zahnbehandlungen (sofern nicht unfallbedingt);
−  Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, orthopädische und/oder Prothesen-Apparate;
−  Kosten für den Transport oder Transfer zur Unterkunft.

Gibt es Deckungsgrenzen?

INTERNATIONALE SANKTIONEN (gilt für alle Garantien)
„Internationale Sanktionen“ bezeichnet die Gesamtheit der nationalen und internationalen Vorschriften, die Embargos, sanktionierte Personen und Institutionen, Terrorismusfinanzierung und handelsbeschränkende Maßnahmen regeln, die erlassen wurden von: i) den Vereinten Nationen; (ii) der Europäischen Union; (iii) den Vereinigten Staaten von Amerika, hauptsächlich durch das Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums; (iv) dem Vereinigten Königreich und (v) nationalen Rechtsordnungen, die diese Versicherungsbedingungen regeln.
Europ Assistance Italia S.p.A. ist nicht verpflichtet, Versicherungsschutz zu gewähren, Schadenfälle zu regulieren oder Leistungen und Dienste gemäß den Versicherungsbedingungen zu erbringen, wenn dies sie einer Sanktion, einem Verbot oder einer Beschränkung gemäß den Resolutionen der Vereinten Nationen oder den Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Vorschriften der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs oder der anwendbaren nationalen Rechtsordnungen aussetzt.

Diese Klausel hat Vorrang vor etwaigen gegenteiligen Klauseln in diesen Versicherungsbedingungen.

Der Versicherungsschutz gilt nicht in folgenden Ländern: Syrien, Nordkorea, Iran, Venezuela, Weißrussland und auf der Krim.

Achtung!

Wenn Sie eine „United States Person“ sind und sich in Kuba aufhalten, müssen Sie Europ Assistance Italia S.p.A. nachweisen, dass Sie die US-Gesetze einhalten, um Assistance und Entschädigungen/Schadensersatz gemäß der Police zu erhalten. Ohne Genehmigung für Ihren Aufenthalt in Kuba kann Europ Assistance Italia S.p.A. keine Assistance leisten und keine Entschädigungen/Schadensersatz gewähren.

REISEBESCHRÄNKUNGEN

Sie sind nicht versichert, wenn Sie in ein Land, eine Region oder ein geografisches Gebiet reisen, von dem die zuständige Regierungsbehörde Ihres Wohnsitzlandes oder des Ziel- oder Gastlandes abgeraten hat oder in dem ein Aufenthalt, auch vorübergehend, nicht empfohlen wird.

ZEICHNUNGSGRENZEN

Die Versicherung gilt für Personen, die in Italien wohnen, aber nicht ansässig sind. Für Personen, die während der Vertragslaufzeit ihren Wohnsitz in Italien begründen, bleibt die Versicherung bis zum Ablauf gültig.

ALTERSGRENZEN (nur für Jahrespolicen gültig) Die Versicherung gilt für Personen bis zum Alter von 70 Jahren. Für Personen, die dieses Alter (70 Jahre) während der Vertragslaufzeit erreichen, bleibt die Garantie bis zum Ablauf der Police gültig.

Für die Assistance:

Die Leistungen werden nicht erbracht in Ländern, die sich in einem erklärten oder tatsächlichen Kriegszustand befinden. Als solche gelten die auf der Website http://www.exclusive-analysis.com/jccwatchlist.html aufgeführten Länder, die einen Risikograd von 4,0 oder höher aufweisen.

Für medizinische Kosten ist die Deckung begrenzt auf:
–  Euro 200,00 pro Tag für Krankenhausaufenthaltskosten;
–  Euro 200,00 für dringende Zahnbehandlungen;

–  Euro 200,00 für Prothesen-Reparaturen;
Es gilt ein Selbstbehalt von 20 % auf die Erstattung der medizinischen Kosten, mindestens Euro 52,00 und höchstens Euro 2.600,00.

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