Sie haben den Visumantrag mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht, aber das Konsulat hat ausgerechnet die finanzielle Sicherheit beanstandet. Das ist eine frustrierende Situation, die häufiger vorkommt als man denkt – oft liegt es an formalen Details, die sich vermeiden lassen. Die gute Nachricht ist: Fast alle Gründe für eine Beanstandung der Bürgschaftspolice für das Visum sind vermeidbar, wenn man sie im Voraus kennt.
In diesem Leitfaden erläutern wir, warum eine Bürgschaftspolice im Antragsverfahren beanstandet werden kann, welche Gründe am häufigsten vorkommen und wie man sie vorschriftsmäßig vorbereitet, bevor man sie einreicht. Ein wichtiger Hinweis vorab: Eine beanstandete Sicherheit und ein abgelehntes Visum sind nicht dasselbe.
Eine beanstandete Sicherheit bedeutet nicht automatisch ein abgelehntes Visum
Es ist wichtig, diesen Unterschied sofort klarzustellen. Wenn das Konsulat die finanzielle Sicherheit beanstandet, signalisiert es, dass das Dokument nicht konform oder nicht ausreichend ist: In vielen Fällen kann es korrigiert und erneut eingereicht werden. Die Ablehnung des Visums ist ein anderer Vorgang, der das Gesamtergebnis des Antrags betrifft und eigene Verfahren hat. Wenn Sie bereits eine Ablehnungsentscheidung erhalten haben, ist der einzuschlagende Weg in unserem speziellen Leitfaden beschrieben: Was tun, wenn das Visum abgelehnt wird. Hier konzentrieren wir uns auf das Sicherheitsdokument: die Bürgschaftspolice für das Visum.
Möchten Sie eine Bürgschaft, die den Anforderungen Ihres Konsulats entspricht? Senden Sie uns Ihre Unterlagen zur Vorabprüfung.
Die häufigsten Gründe für eine Beanstandung
Ausgestellt von einem nicht zugelassenen Anbieter
Die Bürgschaft muss von einem zugelassenen Rechtssubjekt ausgestellt werden: einer Bank, einer bei IVASS eingetragenen Versicherungsgesellschaft oder einem beim Albo 106 der Banca d’Italia registrierten Finanzintermediär (Verzeichnis gemäß Art. 106 des Konsolidierten Bankengesetzes). Eine von einem nicht beaufsichtigten Anbieter ausgestellte Bürgschaft kann abgelehnt werden – das ist einer der häufigsten technischen Gründe. Es gibt Lösungen, die vollständig konform sind und dennoch kein Kapital des Antragstellers binden, wie z. B. die Police ohne Kapitalbindung.
Nicht konformer Betrag
Der garantierte Betrag muss mit den für den Aufenthalt erforderlichen finanziellen Mitteln übereinstimmen. Die Richtlinie des Innenministeriums vom 1. März 2000 (Erlass des Innenministeriums vom 1. März 2000) legt die Mindestmittel nach Aufenthaltsdauer und Personenzahl fest: Ein Betrag, der für den jeweiligen Fall unter dem vorgesehenen liegt, setzt den Antrag dem Risiko einer Beanstandung aus. Zu diesem Punkt kann auch der Vergleich zwischen Bürgschaftspolice und Kaution hilfreich sein.
Unzureichende Laufzeit im Verhältnis zum Aufenthalt
Die Gültigkeit der Police muss den gesamten angegebenen Zeitraum abdecken. Eine Bürgschaft, die vor Ende des geplanten Aufenthalts abläuft oder das Einreisefenster nicht abdeckt, kann als unzureichend eingestuft werden.
Abgelaufenes Dokument oder inkohärente Daten
Es kommt vor, dass die Police weit im Voraus ausgestellt wird und zum Zeitpunkt des Termins kurz vor dem Ablaufdatum steht, oder dass die Daten nicht mit den angegebenen Reisedaten übereinstimmen. Die Kohärenz der Daten ist eine Prüfung, die das Konsulat sehr sorgfältig vornimmt.
Fehlende Krankenversicherung
Für viele Visa muss die Bürgschaftspolice von einer Krankenversicherung begleitet werden, die den Schengen-Anforderungen entspricht. Das Fehlen der Krankenversicherung oder eine Deckung unterhalb der geforderten Deckungssumme ist ein häufig wiederkehrender Grund für einen unvollständigen Antrag.
Falsche Daten des Versicherungsnehmers oder Begünstigten
Der Name des Begünstigten muss genau mit dem im Reisepass übereinstimmen; die Daten des Garanten (wer die Bürgschaft stellt) müssen korrekt und lesbar sein. Schreibfehler, nicht übereinstimmende Namen oder fehlende Daten können ausreichen, um das Dokument zu beanstanden.
Antrag beim nicht zuständigen Konsulat
Die Vertretungen nehmen in der Regel Anträge von Personen entgegen, die in ihrem Amtsbezirk wohnen. Einen Antrag bei einem für den Wohnsitz nicht zuständigen Konsulat einzureichen, kann zur Ablehnung führen – unabhängig von der Qualität der Bürgschaft.
Format oder Unterschrift nicht akzeptiert
Einige Konsulate haben eigene Vorgaben bezüglich des Dokumentenformats (Original in Papierform, handschriftliche oder digitale Unterschrift, Sprache). Die Praxis des jeweiligen Konsulats vorab zu prüfen, vermeidet Überraschungen: Die Akzeptanz einer bestimmten Form ist nicht bei allen Vertretungen einheitlich.
Wie man Probleme vermeidet: Die Checkliste vor der Einreichung
Bevor Sie die Bürgschaft beim Konsulat vorlegen, überprüfen Sie, ob:
- die Bürgschaft von einer Bank, einer bei IVASS eingetragenen Versicherungsgesellschaft oder einem beim Albo 106 registrierten Finanzintermediär ausgestellt wurde
- der Betrag mit den erforderlichen Mitteln für Aufenthaltsdauer und Personenzahl übereinstimmt
- die Gültigkeit den gesamten Aufenthalt und das Einreisefenster abdeckt
- die Daten mit der angegebenen Reise kohärent sind
- die vorgeschriebene Krankenversicherung vorhanden ist, sofern erforderlich
- Name des Begünstigten und Daten des Garanten mit den Dokumenten übereinstimmen
- der Antrag beim für den Wohnsitz zuständigen Konsulat eingereicht wird
- das Format (Original, Unterschrift, Sprache) den Vorgaben des jeweiligen Konsulats entspricht
Wenn Sie lieber mit einem bereits geprüften Dokument zum Konsulat gehen möchten, können wir Ihre Bürgschaftspolice für das Visum vor der Einreichung prüfen: Wir beurteilen Betrag, Laufzeit, Daten und Kohärenz mit den Anforderungen des zuständigen Konsulats.
Was tun, wenn die Bürgschaft bereits beanstandet wurde
Wenn die Beanstandung nur die Bürgschaft betrifft, genügt es in vielen Fällen, das beanstandete Element (Betrag, Laufzeit, Daten) zu korrigieren und ein konformes Dokument erneut einzureichen. Es empfiehlt sich, beim Konsulat den genauen Grund zu erfragen und – sofern die Police von einem Intermediär ausgestellt wurde – eine Berichtigung oder Neuausstellung mit den richtigen Daten zu beantragen.
Wenn Sie hingegen eine tatsächliche Visumablehnung erhalten haben, gelten die Verfahren, die im Leitfaden für abgelehnte Visa beschrieben sind.
Wenn Sie Zweifel an der Konformität Ihrer Bürgschaft haben, können wir diese gemeinsam vor der Einreichung prüfen und Ihnen eventuelle Korrekturen aufzeigen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, in den meisten Fällen wird das beanstandete Element korrigiert und ein konformes Dokument erneut eingereicht.
Ja, sofern sie von einem zugelassenen Rechtssubjekt (Bank, bei IVASS eingetragene Versicherungsgesellschaft oder beim Albo 106 registrierter Intermediär) ausgestellt wurde. Die Akzeptanz der jeweiligen Form kann je nach Praxis des einzelnen Konsulats variieren und sollte vorab geprüft werden.
Es gibt keinen einheitlichen Betrag, der für alle Fälle gilt. Die Richtlinie des Innenministeriums vom 1. März 2000 (GU Nr. 64 vom 17.3.2000) legt die Mindestmittel nach Aufenthaltsdauer und Personenzahl fest: Der Bürgschaftsbetrag ist anhand der Staffel zu berechnen, die dem jeweiligen Fall entspricht.
Bei vielen Visa ja: Die finanzielle Sicherheit und der Krankenversicherungsschutz werden häufig zusammen verlangt.
In der Regel nein: Anträge sind beim für den eigenen Wohnsitz zuständigen Konsulat einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Quellen: Richtlinie des Innenministeriums vom 1. März 2000 (Gazzetta Ufficiale Nr. 64 vom 17.3.2000), über die wirtschaftlichen Mittel für Kurzaufenthalte; Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (EU-Visakodex); Legislative Decree D.Lgs. 7. September 2005, Nr. 209 (Codice delle Assicurazioni Private – Privatversicherungsgesetzbuch), Art. 109 für beim RUI eingetragene Intermediäre; Konsolidiertes Bankengesetz (Albo 106) für Finanzintermediäre; Codice Civile (Zivilgesetzbuch), Artt. 1936-1957 (Bürgschaftsrecht).
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Für die Beurteilung der für Ihre Situation am besten geeigneten Lösung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachmann oder kontaktieren Sie direkt unser Team.