So beantragen Sie die Bankbürgschaft für das Touristenvisum für Italien 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Möchten Sie einen Freund, einen Verwandten oder Ihren Partner aus einem Nicht-EU-Land nach Italien einladen? Dann benötigen Sie höchstwahrscheinlich eine Bankbürgschaft (Fideiussione Bancaria) für das Touristenvisum.

Einfach gesagt: Es handelt sich um eine wirtschaftliche Garantie, die dem italienischen Staat mitteilt: „Diese Person wird während ihres Aufenthalts nicht ohne finanzielle Mittel dastehen, weil jemand die Verantwortung für sie übernimmt.”

Ganz einfach! In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen – Schritt für Schritt, in verständlicher Sprache. Am Ende wissen Sie genau, was zu tun ist, wie viel es kostet und wie Sie Fehler vermeiden, die zur Visumablehnung führen.

Kurz zusammengefasst: Alles, was Sie wissen müssen

Preis
135€
für 180 Tage

Ausstellung
24 Stunden
Dokument fertig

Keine Bindung
0€
auf dem Konto blockiert

Kontaktieren Sie uns auf WhatsApp – Antwort in 5 Minuten

Was ist die Bankbürgschaft für das Touristenvisum (und wozu dient sie wirklich)

Wenn eine ausländische Person ein Visum für die Einreise nach Italien beantragt, muss der Staat sicherstellen, dass der Reisende über genügend Geld verfügt, um seinen gesamten Aufenthalt finanzieren zu können.

Das ist keine bürokratische Willkür. Es ist Gesetz: das Einheitsgesetz über Einwanderung (D.Lgs. 286/1998, Art. 4 – Gesetzesdekret 286/1998) und die Richtlinie des Innenministeriums vom 1. März 2000 legen fest, dass jede ausländische Person die erforderlichen „Unterhaltsmittel” nachweisen muss.

Genau hier kommt die Bankbürgschaft (Fideiussione Bancaria) ins Spiel.

Stellen Sie sich die Bürgschaft als ein schriftliches und offizielles Versprechen vor. Eine Bank (oder ein Versicherungsunternehmen) erklärt dem italienischen Staat:

„Diese Person ist finanziell abgesichert. Falls sie während des Aufenthalts nicht über die nötigen Mittel verfügen sollte, übernehmen wir die Verantwortung.”

Konkret dient die Bankbürgschaft dazu, drei Dinge nachzuweisen:

  • dass der Gast für die gesamte Reisedauer mit Unterkunft und Verpflegung versorgt ist
  • dass er keine wirtschaftliche Last für den italienischen Staat wird
  • dass die einladende Person eine konkrete Verantwortung übernimmt

Achtung: Ohne diese Garantie kann die Botschaft das Visum nicht erteilen. Nicht weil die Person nicht „würdig” wäre, nach Italien zu kommen, sondern weil eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung fehlt.

Wer kann die Bürgschaft stellen? Die Voraussetzungen des Einladenden

Nicht jeder kann eine Bürgschaft stellen, um einen Ausländer nach Italien einzuladen. Dies ist nur möglich für:

🇮🇹 Italienischer Staatsbürger
mit Wohnsitz in Italien

🌍 In Italien ansässiger Ausländer
mit gültigem Aufenthaltstitel (Permesso di Soggiorno)

Die einladende Person übernimmt eine klare und persönliche Verantwortung. Mit der Unterzeichnung der Bürgschaft und der Gastgebererklärung (Dichiarazione di Ospitalità) erklären Sie dem Staat:

„Ich verpflichte mich, diese Person aufzunehmen, dafür zu sorgen, dass sie eine sichere Unterkunft hat, und dass sie bei Ablauf des Visums in ihr Heimatland zurückkehrt.”

Wichtig: Das ist eine ernste Verpflichtung. Deshalb ist es wichtig, dass die Unterlagen einwandfrei sind: Stimmt etwas nicht, verweigert die Botschaft das Visum, und es können auch künftige Anträge beeinträchtigt werden.


Was kostet die Bankbürgschaft für das Touristenvisum 2026?

Das ist die Frage, die alle zuerst stellen.

135€

Für 180 Tage (6 Monate) Bürgschaft


Im Preis enthalten:

  • Ausstellung innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlose Beratung in Echtzeit per WhatsApp
  • Versand per E-Mail mit digitaler Signatur (Originaldokument)
  • Kein Geld wird blockiert auf Ihrem Konto
  • Kein Girokonto erforderlich

Warum wir uns von der traditionellen Bank unterscheiden

AspektTraditionelle BankVistoperitalia.it
Gesperrtes Geld3.905 € eingefroren0 € blockiert
GirokontoPflichtöffnungNicht erforderlich
Bearbeitungszeit5–7 Tage24 Stunden
KostenVariabel135 € fest
BequemlichkeitIn der Filiale100 % online

Für alle Details zu den Kosten lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden: „Kosten der Bankbürgschaft für das Touristenvisum


So erhalten Sie die Bürgschaft: die 5 Schritte

Hier erfahren Sie, was Sie in der richtigen Reihenfolge tun müssen. Keine Termine, kein Warten bei der Bank, alles online.

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen

Sie benötigen:

  • Ihr Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite, gut lesbar)
  • Den Reisepass der einzuladenden Person (Seite mit dem Foto)

Schritt 2 – Alles an uns senden

Sie können die Unterlagen per E-Mail an info@vistoperitalia.it oder direkt per WhatsApp an +39 339 71 50 157 schicken. Auch ein klares Handyfoto ist in Ordnung.

Schritt 3 – Angebot erhalten

Wir antworten innerhalb weniger Minuten mit dem Angebot und den Zahlungsanweisungen.

Schritt 4 – Bestätigen und bezahlen

Sie können per Überweisung, Postanweisung oder Kreditkarte über PayPal bezahlen. Sobald wir die Zahlung erhalten, starten wir mit der Bearbeitung.

Schritt 5 – Bankbürgschaft erhalten

Innerhalb von 24 Stunden nach Eingang aller Unterlagen und der Zahlung senden wir Ihnen die Bankbürgschaft per E-Mail. Das Dokument trägt eine digitale Signatur: Es ist ein vollwertiges Original, das für die Botschaft gültig ist.

Kurz gesagt: Unterlagen + Zahlung = Bürgschaft in 24 Stunden

Kein Bankschalter, keine Wartezeit, kein gesperrtes Geld.


Welchen Betrag muss die Bürgschaft abdecken?

Den Betrag legen nicht Sie fest: Er ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Tabellen des Innenministeriums (Richtlinie vom 1. März 2000) legen einen festen Grundbetrag zuzüglich eines Tagessatzes fest, der je nach Aufenthaltsdauer ansteigt.

GARANTIERTER BETRAG

3.905,00 €

Für Touristenvisum bis zu 90 Tagen
(mit 180-Tage-Bürgschaft)


Wichtig: Dies ist der Betrag, den die Bank dem italienischen Staat garantiert.
Es ist nicht der Preis, den Sie zahlen (dieser beträgt 135 €).

Wichtiger Hinweis: Stellen Sie niemals eine Bürgschaft über einen Betrag aus, der unter den ministeriellen Tabellen liegt. Eine Bürgschaft mit zu niedrigem Wert ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe für das Visum.

Um die genauen Beträge je nach Aufenthaltsdauer zu überprüfen, können Sie die offizielle Tabelle auf der Website des Außenministeriums einsehen.


Ist auch eine Krankenversicherung erforderlich?

Ja, es sind ZWEI VERSCHIEDENE und BEIDE verpflichtende Dokumente

Sie ersetzen sich nicht gegenseitig

DokumentZweckBetrag
BankbürgschaftGarantiert die Mittel für Verpflegung, Unterkunft und Aufenthaltskosten3.905 €
VersicherungDeckt medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalt und Rücktransport30.000 €

Die Krankenversicherung für Ausländer muss für den gesamten Schengen-Raum gültig sein und Notfallbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rücktransport abdecken (einschließlich der Überführung sterblicher Überreste). Vorerkrankungen, die der Reisende vor der Abreise hatte, sind nicht gedeckt.

Auch die Krankenversicherung können Sie bei uns abschließen.
Mehr erfahren: Krankenversicherung für das Touristenvisum


Garantiert die Bürgschaft die Visumerteilung?

Nein. Das muss klar gesagt werden:

Die Bankbürgschaft ist ein notwendiges Dokument, reicht aber allein nicht aus.


Die italienische Botschaft bewertet den gesamten Antrag in seiner Gesamtheit:

  • Die Kohärenz aller Dokumente (Daten, Namen und Beträge müssen übereinstimmen)
  • Die persönliche Situation des Antragstellers im Heimatland
  • Die Klarheit und Glaubwürdigkeit der Einladung
  • Die Vertrauenswürdigkeit der einladenden Person

GUT ausgefüllt:

Mit korrekten Beträgen und kohärenten Angaben ist das Visum leichter zu erhalten.

SCHLECHT ausgefüllt:

Der Antrag wird abgelehnt.


Fehler, die zur Visumablehnung führen (und wie man sie vermeidet)

Eine Visumablehnung ist fast nie willkürlich. Sie basiert auf den genauen Kriterien des Schengener Visakodex.

Die häufigsten Fehler:

1. Migrationsrisiko (häufigster Ablehnungsgrund)

Die Botschaft muss davon überzeugt sein, dass Ihr Gast bei Ablauf des Visums in sein Heimatland zurückkehrt. Hat die eingeladene Person keinen festen Arbeitsplatz, kein Eigentum, keine starken familiären Bindungen in der Heimat oder wenig Geld auf dem Konto, geht die Botschaft davon aus, dass sie illegal in Italien bleiben möchte.

2. Nicht übereinstimmende Daten

Das ist der häufigste technische Fehler. Die Daten müssen auf drei Dokumenten identisch sein: Flugticket (oder Reservierung), Krankenversicherung und Einladungsschreiben / Gastgebererklärung. Stimmt auch nur ein einziges Datum nicht überein, wird das Visum verweigert.

3. Bürgschaft mit zu niedrigem Betrag

Stellen Sie niemals eine Bürgschaft über den exakten Mindestbetrag oder gar darunter aus. Es ist immer besser, einen Betrag von mindestens 3.905 Euro zu garantieren.

4. Gefälschte oder manipulierte Unterlagen

Das Einreichen einer gefälschten Hotelreservierung oder manipulierter Kontoauszüge ist eine Straftat. Die Botschaften führen Kreuzprüfungen durch. Die Folgen sind die sofortige Ablehnung und häufig ein zukünftiges Einreiseverbot.

5. Unklarer Reisezweck

Wird ein Touristenvisum beantragt, gibt der Antragsteller aber im Gespräch zu verstehen, dass er kommt, um „Arbeit zu suchen” oder sich „behandeln zu lassen”, wird das Visum verweigert, weil der angegebene Zweck nicht dem tatsächlichen entspricht.

6. Vertrauen in Vermittler, die das Visum „garantieren”

Niemand kann die Visumerteilung zu 100 % garantieren. Wer Geld im Austausch für dieses Versprechen verlangt, ist ein Betrüger. Das Verfahren muss transparent sein und direkt vom Antragsteller und der einladenden Person abgewickelt werden.


Vollständige Checkliste: Was vor dem Start vorzubereiten ist

Wenn Sie die einladende Person sind, hier alles, was Sie vorbereiten und der eingeladenen Person zukommen lassen müssen:

Erforderliche Unterlagen

  • Gastgebererklärung (Dichiarazione di Ospitalità) ausgefüllt und unterzeichnet
  • ☐ Kopie Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
  • ☐ Falls Sie Ausländer mit Wohnsitz in Italien sind: Kopie des Aufenthaltstitels
  • Original-Bankbürgschaft (Sie erhalten sie per E-Mail mit digitaler Signatur)
  • Schengen-Krankenversicherung (Mindestdeckung 30.000 €)
  • ☐ Flugreservierung (oder Flugticket)
  • ☐ Überprüfen Sie, dass alle Daten in den Dokumenten übereinstimmen

Tipp: Bereiten Sie auch ein kurzes Schreiben (auf einfachem Papier) vor, in dem Sie erklären, in welcher Beziehung Sie zur eingeladenen Person stehen und warum diese nach Italien kommt. Es ist nicht verpflichtend, hilft der Botschaft aber dabei, den Kontext zu verstehen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden:

Es handelt sich um eine offizielle Finanzgarantie, die von einer Bank ausgestellt wird und der italienischen Botschaft nachweist, dass der eingeladene Ausländer über die finanziellen Mittel verfügt, um seinen Aufenthalt in Italien zu bestreiten. Kurz gesagt: Es ist ein schriftliches Versprechen, dass jemand für ihn bürgt.

135 Euro für 180 Tage (6 Monate). Im Preis enthalten sind die Ausstellung innerhalb von 24 Stunden, die kostenlose Beratung per WhatsApp und der Versand des Dokuments mit digitaler Signatur.

Mit unserem Service wird die Bürgschaft innerhalb von 24 Stunden nach Eingang aller Unterlagen und der Zahlung ausgestellt.

Nein. Anders als bei traditionellen Banken erfordert unser Service weder die Eröffnung eines Girokontos noch die Sperrung von Geld. Sie zahlen nur die Servicegebühr (135 €).

Beide haben die gleiche rechtliche Gültigkeit. Die Bankbürgschaft wird von einem Kreditinstitut ausgestellt, die Versicherungsbürgschaft von einer Versicherungsgesellschaft. Für das Touristenvisum bevorzugen die italienischen Botschaften in der Regel die Bankbürgschaft.

Für ein Touristenvisum bis zu 90 Tagen (mit 180-Tage-Bürgschaft) beträgt der Standardbetrag 3.905,00 Euro. Achtung: Das ist nicht der Preis, den Sie zahlen, sondern der von der Bank garantierte Betrag.

Nur ein italienischer Staatsbürger oder ein in Italien rechtmäßig ansässiger Ausländer mit gültigem Aufenthaltstitel (Permesso di Soggiorno).

Benötigt werden das Ausweisdokument der einladenden Person (Vorder- und Rückseite) und der Reisepass der eingeladenen Person (Seite mit dem Foto). Alle Namen und Daten müssen gut lesbar sein.

Ja, sie gilt für alle Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, die für die Einreise nach Italien ein Visum benötigen. Um zu prüfen, ob Ihr Gast ein Visum benötigt, wenden Sie sich an die Website des Außenministeriums (vistoperitalia.esteri.it).

Nein. Die Visumerteilung hängt ausschließlich von der italienischen Botschaft ab. Die Kosten der Bürgschaft decken den Ausstellungsservice, unabhängig vom Ausgang des Visumantrags.

Nein. Sie kann auch für andere Kurzzeitvisa beantragt werden: Studium, Sportwettbewerbe, religiöse Gründe, Geschäftsreisen. Jede Visumkategorie hat ihre eigenen Besonderheiten.

Nein. Die Bürgschaft ist an einen bestimmten Visumantrag und einen festgelegten Zeitraum gebunden. Wenn Ihr Gast nach Italien zurückkehren möchte, wird eine neue Bürgschaft benötigt.

Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen keine rechtliche, steuerliche oder versicherungsrechtliche Beratung dar. Um die für Ihre Situation am besten geeignete Lösung zu finden, wenden Sie sich an einen qualifizierten Fachmann oder kontaktieren Sie direkt unser Team. Unsere Beratung ist stets kostenlos.


Bereit loszulegen?

Möchten Sie eine ausländische Person nach Italien einladen und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Wir begleiten Sie in jedem Schritt, von der Bankbürgschaft bis zur Krankenversicherung.
Unsere Beratung ist stets kostenlos.


📞 Unsere Kontakte

💬 WhatsApp
+39 339 71 50 157
Antwort in 5 Minuten

📧 E-Mail
info@vistoperitalia.it
Antwort innerhalb von 2 Stunden

📍 Florenz
+39 055 28 53 13

📍 Mailand
+39 02 667 124 17

Condividi questo contenuto