Bankbürgschaft für das Visum zur selbständigen Tätigkeit

Benötigen Sie eine Bankbürgschaft (Fideiussione bancaria), um das Visum zur selbständigen Tätigkeit in Italien zu erhalten?

Wie beantragt man das Visum zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Italien? Welche Voraussetzungen sind erforderlich und wer stellt das Visum aus?

Wie lange dauert es, die Bankbürgschaft zu erhalten? Brauchen Sie sie sofort? 24 Stunden genügen

Um in Italien einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen, muss ein Nicht-EU-Bürger zunächst auf den Decreto Flussi (das jährliche Einwanderungsquotendekret) warten, der dies regelt, und anschließend den Nachweis erbringen, dass er die finanziellen und persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit erfüllt.

Die italienische Botschaft im Wohnsitzland prüft alle diese Informationen und entscheidet über die Erteilung des Visums für selbständige Tätigkeit.
Zu den Unterlagen, die beim Termin an der italienischen Botschaft vorzulegen sind, gehört auch die Bankbürgschaft.

Wo beantragt man die Bankbürgschaft für das Visum zur selbständigen Tätigkeit?

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Was ist eine Bankbürgschaft?

Die Bankbürgschaft ist ein Garantievertrag, der zur Beantragung des Visums für selbständige Tätigkeit in Italien erforderlich ist. Sie wird vom Nicht-EU-Bürger benötigt, wenn er sich an die italienische Botschaft in seinem Wohnsitzland wendet, um das Visum zu beantragen.


Wie beantragt man eine Bankbürgschaft für die selbständige Tätigkeit in Italien und welche Unterlagen werden benötigt?

Die für die Ausstellung der Bürgschaft zur Einreise nach Italien zwecks selbständiger Tätigkeit erforderlichen Unterlagen sind:

  1. Kopie von zwei gültigen Ausweisdokumenten der einladenden Person (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass), davon eines unterschrieben und mit Telefonnummer
  2. Kopie des Reisepasses des Begünstigten
  3. Aufenthaltstitel (permesso di soggiorno) der einladenden Person (sofern kein EU-Bürger)
  4. Datenschutzerklärung (alle Felder ausfüllen, datieren und das von uns zugesandte Formular unterschreiben)
  5. Geldwäschebekämpfungsfragebogen (alle Felder ausfüllen, datieren und das von uns zugesandte Formular unterschreiben)
  6. Einladungsschreiben
  7. Einkommensnachweise
  8. Nachweis über den Reisezweck.

Was kostet eine Bankbürgschaft für das Visum zur selbständigen Tätigkeit und wie hoch ist der garantierte Betrag?

Es sind KEINE Geldeinlagen erforderlich und Sie müssen KEIN Bankkonto eröffnen.

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Die Kosten der Bürgschaft bei einem maximalen garantierten Betrag von 10.386,43 Euro für eine Laufzeit von 1 Jahr betragen

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Die Kosten der Bürgschaft bei einem maximalen garantierten Betrag von 5.226,78 Euro für eine Laufzeit von 6 Monaten betragen

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