Sie sind über 90 Jahre alt und finden keine Reiseversicherung?
Wir bieten Ihnen die Reisekrankenversicherung über 90
Krankenversicherungsschutz für Urlaube in aller Welt ohne Altersbeschränkung
Unser Unternehmen ist in ganz Italien tätig
Rufen Sie sofort an, um die Schengen-Krankenversicherung in 24 Stunden zu erhalten – bei uns ist es einfach und schnell:
Perché scegliere la Nostra Fideiussione?
Facilità e Velocità: Richiedi la tua fideiussione online con una procedura semplice e intuitiva.
Valida per l’Ambasciata Italiana: I nostri documenti sono riconosciuti e accettati da tutte le ambasciate italiane nel mondo.
Senza necessità di conto bancario: Non è necessario aprire un nuovo conto bancario per accedere al servizio.
Supporto personalizzato: Il nostro team è sempre disponibile per aiutarti in ogni fase del processo.
Warum sollte ich eine Reiseversicherung für meinen Urlaub abschließen?
Wenn Sie in einem fremden Land stürzen oder sich verletzen und Sie medizinische Versorgung benötigen und über 90 Jahre alt sind, ermöglicht Ihnen eine vor der Abreise abgeschlossene Krankenversicherung, dass die Kosten für ärztliche Behandlungen infolge eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden.
Bis zu welchem Betrag? BIS ZU 1.000.000,00 Euro.
Merkmale der Krankenversicherung
7 HERAUSRAGENDE Merkmale der Krankenversicherung:
- Krankenversicherung ohne Altersbeschränkung: Arztkosten infolge von Unfall oder plötzlicher Erkrankung werden erstattet, auch infolge von Terroranschlägen.
- Deckungssumme von 1.000.000,00 Euro für Krankenversorgung und Krankenhausaufenthalt; enthalten sind:
- Vorzeitige Rückreise
- Verlegung in ein besser ausgestattetes Krankenhaus
- Weltweite Einsatzzentrale rund um die Uhr mit der Möglichkeit einer Videokonsultation mit einem Arzt
- Entsendung eines Arztes, Empfehlung eines Spezialisten im Ausland und Verlängerung des Aufenthalts, falls eine Erkrankung oder ein Unfall die planmäßige Rückreise verhindert.
- Covid-19-Deckung, Erstattung der Kosten für Reiseverlängerung und positiven Test
- Mit unserer Police sind auch chronische oder vorbestehende Erkrankungen bis zum Alter von 70 Jahren abgedeckt.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Die Ausstellung erfolgt sofort.
Maximal 6 Stunden, nachdem Sie uns die Dokumente geschickt haben.
Welche Dokumente werden für den Abschluss der Versicherung benötigt?
Sie müssen kein Formular ausfüllen, es wird benötigt:
- Lichtbildausweis und Steuernummer.
Sie können alles per E-Mail einsenden und erhalten die Police per E-Mail als PDF mit zertifizierter Signatur.
Was kostet die Versicherung?
Ein individuelles Angebot ist erforderlich, aber der Preis ist so günstig, dass Sie überrascht sein werden.
Fordern Sie ein persönliches Angebot an
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Chiama subito, i nostri consulenti sono pronti a rispondere a tutte le tue domande gratuitamente:
Rispondiamo in orario di ufficio entro 5 minuti!
Warum bei uns kaufen? Hier sind 7 gute Gründe
- Weil wir Ihnen den gesamten Betrag der Krankenversicherungspolice vollständig zurückerstatten, wenn Sie sie nicht nutzen und vor dem Deckungsbeginn zurückgeben.
- Weil die Ausstellung sofort erfolgt, maximal 6 Stunden.
- Weil wir Ihnen kostenlose Versicherungsberatung durch unseren Experten anbieten, auch nach dem Kauf (Tel. +39.055.28.53.13), auch per WhatsApp +39.339.71.50.750
- Weil es einfach ist: Kauf und Zahlung erfolgen in einem einfachen, transparenten und sicheren Verfahren; Sie können per Banküberweisung, Postanweisung oder Kreditkarte (PayPal) zahlen.
- Weil der Kauf bequem erfolgt, vom Mobiltelefon, Tablet oder PC, per E-Mail, mit einem einfachen Klick.
- Weil Sie die Bewertungen von Personen lesen können, die die Reiseversicherung bereits erworben haben, und so weitere Bestätigung der Qualität unseres Services erhalten, bevor Sie sich entscheiden.
- Weil es beruhigend ist, sich an uns zu wenden: Sie wissen immer Namen, Nachnamen und Telefonnummer der Person, die hinter Ihrem Auftrag steht, Ihren Ansprechpartner, und der Ihnen die Police ausstellen wird, und immer für Fragen zur Verfügung steht, auch nach dem Kauf.
Was leistet die Reiseversicherung ohne Altersbeschränkung?
Was ist versichert?
- Assistance-Leistung: KRANKENLEISTUNGEN NUR BEI ERKRANKUNG UND/ODER UNFALL AUF REISEN (mit unbegrenzte Deckungssummen bei Erkrankung und/oder Unfall, auch infolge von Terroranschlägen)
- Sie können folgende Leistungen bei Unfall, Erkrankung oder im Falle von Covid-19 in Anspruch nehmen, sofern Sie direkt, ein Familienmitglied oder ein Reisebegleiter betroffen ist, vorausgesetzt, diese sind versichert und reisen mit Ihnen. Die genannten Ursachen müssen auf Reisen eingetreten sein.
- Ärztliche Beratung, Entsendung eines Arztes oder Krankenwagens in Italien,
- Empfehlung eines Facharztes im Ausland,
- Medizinische Rückreise,
- Verlegung in ein besser ausgestattetes Krankenhaus,
- Rückreise mit einem Reisebegleiter,
- Rückreise der anderen Versicherten,
- Reise eines Familienmitglieds,
- Begleitung Minderjähriger,
- Rückreise des genesenden Versicherten,
- Verlängerung des Aufenthalts,
- Weiterreise,
- Dolmetscherservice im Ausland,
- Vorschuss für Erstbedarfskosten,
- Vorzeitige Rückreise,
- Vorschuss für Strafkaution,
- Rechtliche Beratung im Ausland,
- Telefonkosten
ASSISTANCE-LEISTUNGEN FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE ZU HAUSE IN ITALIEN
Ihr Familienmitglied kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- 3 Mal pro Art während der Laufzeit der Police, solange Sie auf Reisen sind. Die Leistungen werden nur in Italien und NUR BEI PLÖTZLICHER ERKRANKUNG UND/ODER UNFALL erbracht. Ihr durch diese Garantie versichertes Familienmitglied muss in Italien, der Republik San Marino oder der Vatikanstadt wohnhaft sein.
- Ärztliche Beratung,
- Entsendung eines Arztes oder Krankenwagens in Italien,
- Hauskrankenpflege,
- Telefonische Betreuung,
- Verlegung in ein Krankenhaus in Italien,
- Rücktransport aus dem Krankenhaus in Italien,
- Suche und Buchung von Fachzentren und Diagnosezentren,
- Task Force,
- Häusliche Pflege in Italien
- Leistungsgarantie für Arztkosten: Übernahme oder Erstattung der Arzt-/Krankenhaus-/Apothekenkosten, die auf Reisen bei plötzlicher Erkrankung oder Unfall entstehen, auch infolge eines Terroranschlags.
- Beim Abschluss der Police können Sie zwischen den von der Versicherungsgesellschaft angebotenen Deckungssummen wählen, die von mindestens 200.000,00 Euro bis zu maximal 1.000.000,00 Euro reichen.
In den im Polizzenformular angegebenen Deckungssummen sind folgende Kosten enthalten
- Such- und Rettungskosten bis zu 500,00 Euro bei Schadenereignissen innerhalb der Laufzeit der Police und während der Anreise zum Reiseziel (in itinere) sowie 25.000,00 Euro pro Schadenfall im Zielland der Reise.
- Transportkosten vom Schadenort in Italien oder im Ausland bis zur geeigneten Behandlungseinrichtung bis zu 2.000,00 Euro pro Versichertem.
- Die Transportkostenerstattung ist nur garantiert, wenn die Leistungsgarantie für Arztkosten aktiviert und jedes medizinisch geeignete Rettungsmittel eingesetzt wurde.
- Kosten für dringende und nicht aufschiebbare Zahnbehandlungen infolge plötzlicher, auf Reisen aufgetretener Erkrankung, bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro pro Versichertem;
- Nur bei Unfall: Reparaturkosten für Prothesen bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro pro Versichertem.
- Nur bei Unfall: Kosten für Nachbehandlungen nach der Rückkehr an den Wohnsitz innerhalb von 45 Tagen nach dem Unfall, bis zu einer Höchstgrenze von 500,00 Euro.
- Bis zu 500,00 Euro für Schadenereignisse innerhalb der Laufzeit der Police und während der Anreise zum Reiseziel. Achtung! Diese Garantie sieht einen Selbstbehalt vor.
- Gepäckgarantie (Optional)
- Unfallgarantie auf Reisen (Optional)
- Haftpflichtgarantie auf Reisen (Optional)
- Assistance-Garantie – Wohngebäude (Optional)
- Covid-19-Garantie (Optional)
Was ist NICHT versichert? Und welche Deckungsgrenzen gelten?
Nicht versichert sind Reisen:
- zur Berufsausübung mit Minen, Waffen und gefährlichen Substanzen;
- zur Ausübung von Profisport/Extremsport sowie zur Teilnahme an Wettkämpfen/Wettbewerben/Trainingseinheiten.
- die ausdrücklich zum Zweck von Untersuchungen, Kontrollen, Krankenhausaufenthalten oder chirurgischen Eingriffen unternommen werden.
- Alle Leistungen/Garantien gelten nur im Rahmen der unter „Was ist versichert?“ aufgeführten Bedingungen.
- Alles, was nicht unter „Was ist versichert?“ aufgeführt ist, ist nicht gedeckt.
- in folgende Länder: Afghanistan, Kokosinseln, Südgeorgien, Heard und McDonald, Bouvetinsel, Weihnachtsinsel, Pitcairninseln, Chagosinseln, Falklandinseln, Marshallinseln, kleinere Inseln, Salomonen, Wallis und Futuna, Kiribati, Mikronesien, Nauru, Niue, Palau, Westsahara, Samoa, St. Helena, Somalia, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Westtimor, Osttimor, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu sowie alle Reisen in Länder, die sich im Kriegszustand befinden.
Ausgeschlossen sind Schadenfälle, die verursacht werden durch:
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, soweit in den einzelnen Garantien nichts anderes angegeben ist;
- Überschwemmungen, Fluten, Vulkanausbrüche, Erdbeben und atmosphärische Phänomene mit dem Charakter von Naturkatastrophen;
- Atomkernumwandlungen und Strahlung durch künstliche Beschleunigung atomarer Teilchen.
- Krieg, Streiks, Revolutionen, Aufstände oder Volksbewegungen, Plünderungen, Terroranschläge (außer wie in den einzelnen Garantien angegeben) und Vandalismus. Für die spezifischen Ausschlüsse der Assistance-Garantie und der Kostengarantie für Arztkosten wird auf das DIP AGGIUNTIVO verwiesen.
Gibt es Deckungsgrenzen?
Internationale Sanktionen (gilt für alle Garantien)
- „Internationale Sanktionen“ bezeichnet die Gesamtheit der nationalen und internationalen Vorschriften, die Embargos, sanktionierte Personen und Einrichtungen, Terrorismusfinanzierung und von folgenden Institutionen verhängte Handelsbeschränkungen regeln:
- i) Vereinte Nationen;
- (ii) Europäische Union;
- (iii) Vereinigte Staaten von Amerika, hauptsächlich durch das Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums;
- (iv) Vereinigtes Königreich und
- (v) nationale Rechtssysteme, die diese Versicherungsbedingungen regeln.
- Die Versicherungsgesellschaft ist nicht verpflichtet, Versicherungsschutz zu gewähren, Schäden zu regulieren oder in den Versicherungsbedingungen beschriebene Leistungen zu erbringen, wenn dies sie Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen gemäß den Resolutionen der Vereinten Nationen oder den handels- oder wirtschaftsrechtlichen Sanktionen, Gesetzen oder Vorschriften der Europäischen Union, der USA, des Vereinigten Königreichs oder der anwendbaren nationalen Rechtssysteme aussetzt.
Diese Klausel hat Vorrang vor allen entgegenstehenden Klauseln in diesen Versicherungsbedingungen. - Der Versicherungsschutz gilt nicht in folgenden Ländern: Syrien, Nordkorea, Iran, Venezuela, Belarus, Russland, Myanmar, Afghanistan und in folgenden Regionen: Krim, Donezk und Luhansk.
Achtung! Wenn Sie eine „United States Person“ sind und sich auf Kuba aufhalten, müssen Sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft nachweisen, dass Sie sich im Einklang mit US-amerikanischem Recht auf Kuba aufhalten. Ohne Genehmigung für den Aufenthalt auf Kuba kann die Versicherungsgesellschaft weder Assistance-Leistungen erbringen noch Entschädigungen auszahlen.
Reisebeschränkungen
- Sie sind nicht versichert, wenn Sie in ein Land, eine Region oder ein geografisches Gebiet reisen, von dem die zuständige Regierungsbehörde Ihres Wohnsitzlandes oder des Ziel- oder Gastlandes abgeraten hat oder in dem ein zeitweiliger Aufenthalt nicht empfohlen wird.
- Ununterbrochener Auslandsaufenthalt: Sie dürfen sich während der Laufzeit dieser Police maximal 60 aufeinanderfolgende Tage im Ausland aufhalten.
- Nach 60 Tagen sind Sie für etwaige Schadenfälle nicht mehr versichert.
Zeichnungsgrenzen
Sie können diese Police nicht abschließen, wenn:
- Sie eine Reise versichern möchten, die bereits vor dem Deckungsbeginn begonnen hat,
- Sie eine mit einer anderen Europ Assistance-Police oder einer anderen Gesellschaft bereits versicherte Reise verlängern möchten,
- Sie die in der Police vorgesehenen Deckungssummen und Garantien erhöhen möchten. Außerdem dürfen Sie die Police nicht abschließen, indem Sie als Reiseziel eine Ländergruppe angeben, die nicht alle Etappen Ihrer Reise umfasst.
- Als Etappen gelten auch Zwischenstopps mit kurzen Aufenthalten, sofern es sich nicht um bloße Transitstopps handelt. Werden diese Grenzen nicht eingehalten, ist Ihre Police ungültig.
Katastrophengrenze
- Wenn Sie in einen Terroranschlag verwickelt sind, der auch andere Versicherte derselben Gesellschaft betrifft, garantiert die Gesellschaft für die folgenden Garantien:
- Assistance,
- Arztkosten,
- Reiseunfallversicherung: insgesamt und für alle betroffenen Versicherten eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro pro Katastrophenereignis.
- Wenn die oben genannten Deckungssummen nicht ausreichen, um alle betroffenen Versicherten zu entschädigen, kürzt die Versicherungsgesellschaft die Erstattungen/Entschädigungen jedes einzelnen Versicherten entsprechend den in deren Policen angegebenen Deckungssummen.
- Bei Versicherten mit unbegrenzter Deckungssumme kürzt die Gesellschaft die Erstattungen unter Zugrundelegung einer Referenzdeckungssumme von 1 Million Euro.
- Die Gesamtsumme der Kosten darf die vorgesehene Deckungssumme nicht übersteigen.
Zur Assistance-Garantie
- Wenn Sie älter als 70 Jahre sind, deckt die Versicherung im Rahmen der Assistance-Garantie chronische Erkrankungen nicht ab
- Die Leistungen werden dreimal pro Leistungsart erbracht;
Die Versicherungsgesellschaft haftet nicht für Schäden:
- die durch den Eingriff der Behörden des Landes verursacht wurden, in dem die Assistance-Leistung erbracht wird,
- die auf sonstige zufällige und nicht vorhersehbare Umstände zurückzuführen sind.
- Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Erbringung der Leistungen in jedem Fall den Einschränkungen und Maßnahmen unterliegt, die von staatlichen, lokalen und Gesundheitsbehörden angeordnet werden. –
- Die Leistungen werden außerdem nicht in Ländern erbracht, die sich in einem erklärten oder tatsächlichen Kriegszustand befinden.
Zur Garantie für Arztkosten:
- Wenn Sie älter als 70 Jahre sind, deckt die Versicherung chronische Erkrankungen nicht ab
- Im Falle eines Krankenhausaufenthalts ist die Versicherung bis zum Datum Ihrer Entlassung aus der Einrichtung oder bis zu dem Datum wirksam, an dem Sie nach Italien rückführbar sind, und jedenfalls innerhalb von 120 gesamten Krankenhaustagen. – Im Ausland entstandene Arztkosten über 1.000,00 Euro können nicht bar bezahlt werden.
Denken Sie daran, dass Sie vor dem Abschluss einer Versicherungspolice alle Klauseln des Versicherungsvertrags sorgfältig lesen und verstehen müssen. Wir senden Ihnen die Vertragsbedingungen immer beim ersten Kontakt per E-Mail zu. Falls Sie diese verlegt haben, können Sie diese bei uns anfordern.
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