Kann ich in Italien arbeiten, wenn ich ein Touristenvisum habe?

Kann ich ein Studienvisum in ein Arbeitsvisum umwandeln?

Diese Frage wird mir häufig von Ausländern gestellt, die mit einem Touristenvisum nach Italien einreisen.

Achtung: Das Visum für touristische Zwecke erlaubt es NICHT, in Italien zu arbeiten – aus keinem Grund. 

Außerdem kann das Touristenvisum NICHT in ein Arbeitsvisum oder in eine andere Visumkategorie für Italien umgewandelt werden.

Jede Person, die mit einem Touristenvisum nach Italien einreist, muss in ihr Heimatland zurückkehren und dort ein spezifisches Visum für die gewünschte Tätigkeit in Italien beantragen.

Um in Italien zu arbeiten, muss ein ausländischer Staatsangehöriger die Vorschriften des Decreto Flussi (jährliches Einreisekontingent Italiens für ausländische Arbeitnehmer) oder damit verbundener Regelungen einhalten; der Weg führt stets über ein spezifisches Visum, das bei der italienischen Botschaft im Wohnsitzland beantragt werden muss.

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Für ein Visum zum Zweck der abhängigen Beschäftigung ist es erforderlich, dass ein zukünftiger italienischer Arbeitgeber einen Antrag stellt, weil er den ausländischen Staatsangehörigen aus einem Nicht-EU-Land einstellen möchte.

Der zukünftige Arbeitgeber muss den Decreto Flussi abwarten, der in der Regel einmal jährlich erscheint und die Höchstzahl der Ausländer festlegt, die zur abhängigen oder saisonalen Beschäftigung nach Italien einreisen dürfen.  

Anschließend muss der Arbeitgeber die Nulla Osta (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beim Sportello Unico dell’Immigrazione (Einwanderungsschalter) beantragen und die Eingangsbestätigung an die italienische Botschaft im Wohnsitzland des ausländischen Staatsangehörigen weiterleiten, die für die Ausstellung des Arbeitsvisums zuständig ist.

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