Haben Sie versucht, einen Freund aus einem Nicht-EU-Land nach Italien einzuladen, und wurde ihm das Visum für Italien verweigert?
Häufig, fast immer, wird eine allgemeine Ablehnung erteilt, weil der Sachbearbeiter der Italienischen Botschaft lediglich ein Formular ausfüllen und Kreuze setzen muss.
Was steht im Standardformular?
Es enthält 17 Standardgründe für die Visumverweigerung. Nachfolgend finden Sie die Informationen zum Formular zur Ablehnung des Visums:
EINHEITLICHES FORMULAR FÜR DIE MITTEILUNG UND BEGRÜNDUNG DER ABLEHNUNG, DES WIDERRUFS ODER DER AUFHEBUNG EINES VISUMS ABLEHNUNG/WIDERRUF/AUFHEBUNG DES VISUMS
Frau/Herr _______________________________, die/das ________________ Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat/[andere zuständige Behörde] in _________ ______________; [andere zuständige Behörde] von ____________________;
die für die Personenkontrollen zuständige Behörde in ________________________
hat/haben Ihren Visumantrag geprüft; Ihr Visum Nr. __________ geprüft, ausgestellt am _______________:[Tag/Monat/Jahr].
Das Visum wurde abgelehnt. Das Visum wurde widerrufen. Das Visum wurde aufgehoben. Die Entscheidung beruht auf folgenden Gründen:
1. Sie haben ein gefälschtes, verfälschtes oder verändertes Reisedokument vorgelegt.
2. Sie haben keine Begründung für den Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts vorgelegt.
3. Sie haben nicht nachgewiesen, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des geplanten Aufenthalts als auch für die Rückreise in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland oder für die Durchreise in ein Drittland verfügen, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist.
4. Sie haben nicht nachgewiesen, dass Sie in der Lage sind, sich ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts rechtmäßig zu beschaffen, sowohl für die Dauer des geplanten Aufenthalts als auch für die Rückreise in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland oder für die Durchreise in ein Drittland, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist.
5. Sie haben sich im laufenden Zeitraum von 180 Tagen bereits 90 Tage im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufgehalten, und zwar aufgrund eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit (IT 7 IT).
6. Im Schengener Informationssystem (SIS) liegt eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung gegen Sie von ……………… (Angabe des Mitgliedstaats) vor.
7. Ihre Anwesenheit stellt nach Auffassung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit dar: …………………………… (Angabe des oder der Mitgliedstaaten).
8. Ihre Anwesenheit stellt nach Auffassung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit im Sinne von Artikel 2 Nummer 19 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) dar: ………………..……. …..…… (Angabe des oder der Mitgliedstaaten).
9. Ihre Anwesenheit stellt nach Auffassung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten eine Bedrohung für deren internationale Beziehungen dar: ………………………. (Angabe des oder der Mitgliedstaaten).
10. Die zur Begründung des Zwecks und der Bedingungen des geplanten Aufenthalts gemachten Angaben sind nicht glaubwürdig.
11. Es bestehen begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Erklärungen zu ……. (nähere Angaben).
12. Es bestehen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit und Echtheit der vorgelegten Belege oder an der Richtigkeit ihres Inhalts.
13. Es kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass Sie beabsichtigen, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des Visums zu verlassen.
14. Sie haben keinen ausreichenden Nachweis erbracht, dass es Ihnen nicht möglich war, das Visum im Voraus zu beantragen, um die Stellung des Visumantrags an der Grenze zu rechtfertigen.
15. Sie haben keine Begründung für den Zweck und die Bedingungen des geplanten Flughafentransits vorgelegt.
16. Sie haben nicht nachgewiesen, dass Sie über eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung verfügen.
17. Der Widerruf des Visums wurde vom Visuminhaber selbst beantragt.
Bitte beachten Sie: Es gibt ein italienisches Verwaltungsverfahrensgesetz, Gesetz Nr. 241 vom 1990, Art. 3 (Legge n. 241/1990 sul procedimento amministrativo), das vorschreibt, dass jeder Verwaltungsakt der öffentlichen Verwaltung begründet werden muss. Die Begründung muss die Tatsachengrundlagen und die rechtlichen Erwägungen angeben, die zur Entscheidung der Behörde geführt haben, im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Vorverfahrens.
Sie sollten daher stets den konkreten Grund verlangen, der den Sachbearbeiter der Botschaft dazu veranlasst hat, das Visum für Italien abzulehnen.
Wenn einer der Ablehnungsgründe auf einem Eintrag in der SIS-Datenbank (Schengener Informationssystem) beruht, sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um herauszufinden, welcher Staat den Eintrag vorgenommen hat und aus welchem Grund.
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