Benötigen Sie ein Visum für Italien?
Für Bürger zahlreicher Länder weltweit ist ein Visum erforderlich, um nach Italien einzureisen.
Der Visumantrag für Italien muss bei der für den ständigen Wohnsitz des ausländischen Staatsangehörigen zuständigen italienischen Botschaft oder dem Konsulat eingereicht werden.
Wissen Sie, welches Visum Sie benötigen?
Es gibt 23 verschiedene Visumarten. Sie wurden durch ein Gesetzesdekret eingeführt: Das Dekret des Außenministeriums vom 11. Mai 2011 nennt 21, im Jahr 2020 kam das Visum für ausländische Investoren hinzu, 2022 das Visum für digitale Nomaden. Damit wir besser verstehen, was es gibt, hier die vollständige Liste:
2 – Visum für Geschäftsreisen (VSU)
3 – Visum für medizinische Behandlungen (VSU oder VN)
4 – Diplomatisches Visum zur Akkreditierung oder Notifizierung (VN)
5 – Visum für Sportwettkämpfe (VSU)
8 – Visum für abhängige Beschäftigung (VSU oder VN)
9 – Visum für Dienstmissionen (VSU oder VN)
10 – Visum aus familiären Gründen (VN)
11 – Visum aus religiösen Gründen (VSU oder VN)
13 – Visum für freiwilligen Wohnsitz (Residenza Elettiva) (VN)
14 – Visum für Forschungstätigkeit (VSU oder VN)
15 – Studienvisum (VSU oder VN)
16 – Visum für Flughafentransit (VTL)
18 – Visum für Transportwesen (VSU)
20 – Work-and-Travel-Visum (VN)
21 – Visum für Freiwilligentätigkeit (VSU oder VN)
22 – Visum für ausländische Investoren – Investor Visa for Italy (VN)
23 – Visum für digitale Nomaden und Fernarbeiter
Das am häufigsten beantragte Visum ist das Touristenvisum für Italien, aber auch das Studienvisum ist sehr gefragt. Achten Sie darauf, die für Ihre Bedürfnisse am besten geeignete Visumkategorie zu wählen – das erleichtert die Genehmigung erheblich.
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Wenn Sie einen in Italien ansässigen Bekannten haben, der Sie zu einem Touristenaufenthalt einlädt, wird es für Sie einfacher, das Touristenvisum für einen Besuch in Italien zu erhalten.
Unser Versicherungsvermittlungsunternehmen ist auf die Ausstellung der Bankbürgschaft für das Touristenvisum sowie für alle anderen Visumkategorien, die diese erfordern, und der Krankenversicherung ohne Altersbeschränkung spezialisiert – beides erforderlich für die Beantragung des Visums für Italien.
Bearbeitungszeiten für Visa
Die Bearbeitungszeiten für ein Schengen-Visum richten sich nach Artikel 23 des Visakodex, der eine Standardfrist von 15 Tagen vorsieht, die in bestimmten Fällen auf 45 Tage verlängert werden kann.
Für nationale Einreisevisa gelten die Fristen gemäß Art. 5 Abs. 8 des DPR vom 31. August 1999, Nr. 394, geändert durch DPR 334/2004. Die diplomatisch-konsularische Vertretung stellt das Visum nach Prüfung der Zulässigkeit des Antrags und Durchführung der erforderlichen Kontrollen einschließlich Sicherheitsüberprüfungen innerhalb folgender Fristen aus:
- 90 Tage ab Antragstellung für die meisten Visumkategorien;
- 30 Tage für Arbeitsvisa im Rahmen der Kontingente des Decreto Flussi 2023–2025 (jährliches Einreisekontingent für ausländische Arbeitnehmer);
- 30 Tage für die Familienzusammenführung (Ricongiungimento Familiare);
- 120 Tage für selbständige Tätigkeit.
Gemäß Art. 6 Abs. 2 und 3 des DM vom 3. März 1997, Nr. 171 können die Bearbeitungszeiten verlängert werden, wenn weitere Prüfungen, Nachweise oder die Einholung von Dokumenten und Informationen ausländischer Behörden erforderlich sind.
Urkundenfälschung und Visumwiderruf
Die Verwendung gefälschter Dokumente durch ausländische Staatsangehörige zur Erlangung eines Einreisevisums führt stets zu einer Anzeige bei den italienischen Justizbehörden (Art. 331 CPP). Die diplomatisch-konsularische Vertretung erstattet Anzeige – sowohl bei gefälschten Dokumenten italienischer Herkunft als auch bei ausländischen Dokumenten, die zur Unterstützung des Visumantrags verwendet werden (Art. 5 Abs. 8-bis D.Lgs. 286/1998).
Sollten nach der Ausstellung Umstände oder Sachverhalte bekannt werden, die der Erteilung des Visums entgegengestanden hätten, leitet die diplomatisch-konsularische Vertretung den formellen Widerruf des Visums ein.
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