Was ist das Visum für abhängige Beschäftigung? Wie funktioniert es?
Das Visum für abhängige Beschäftigung (lavoro subordinato) in Italien, auch bekannt als VSU (Visto di Soggiorno per lavoro, Aufenthaltsvisum für Arbeit) oder VN (Visto Nazionale, nationales Visum), ist ein zeitlich befristetes Visum, das Drittstaatsangehörigen ausgestellt wird, die als Angestellte in Italien arbeiten möchten. Das Arbeitsvisum für Italien wird nur denjenigen erteilt, die bereits einen Arbeitsvertrag in Italien besitzen und alle erforderlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung im Land erfüllen.
Wenn Sie mit einem Arbeitsvertrag als Angestellter nach Italien kommen möchten, benötigen Sie ein spezifisches Visum. Dieses Visum erlaubt Ihnen, legal in das Land einzureisen und Ihre Berufstätigkeit aufzunehmen, nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden.
Wer kann das Visum für abhängige Beschäftigung beantragen?
Das Visum richtet sich an Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger), die ein Stellenangebot eines italienischen Arbeitgebers erhalten haben und den Nulla Osta (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom Sportello Unico per l’Immigrazione (Einheitliche Einwanderungsschalter) vorweisen können.
🔹 Gültigkeitsdauer des Nulla Osta: 6 Monate (oder 4 Monate für bestimmte Sonderkategorien gemäß Art. 27 des D.Lgs. 286/1998 (Gesetzesdekret 286/1998 über Einwanderung)).
Wie beantragen Sie das Visum?
Um das Visum zu erhalten, müssen Sie über das System Prenot@Mi einen Termin buchen und persönlich zum Termin erscheinen.
✅ Bearbeitungszeit: bis zu 90 Tage.
⚠️ Achtung: Der Reisepass verbleibt bis zur endgültigen Entscheidung in Verwahrung.
Erforderliche Unterlagen
Für einen vollständigen Antrag legen Sie bitte folgende Dokumente im Original sowie eine Kopie (falls gefordert) vor:
✔️ Ausgefülltes und unterzeichnetes Visumantragsformular
✔️ Aktuelles Passfoto (max. 6 Monate alt, weißer Hintergrund, Passformat)
✔️ Gültiger Reisepass, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig
- Mindestens zwei freie Seiten
- In den letzten 10 Jahren ausgestellt
✔️ Kopie eines gültigen französischen Aufenthaltstitels
✔️ Kopie eines zuvor ausgestellten Schengen-, US- oder UK-Visums
✔️ Kopie des Nulla Osta (innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt, oder 4 Monate für bestimmte Kategorien)
✔️ Nachweis einer Unterkunft in Italien (registrierter Mietvertrag, Hotelbuchung für mindestens 30 Tage oder Gastgeberbestätigung eines Ansässigen)
✔️ Internationale Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, einschließlich: - Arztkosten
- Krankenhausaufenthalt
- Notfallrückführung
✔️ Gebuchtes Reiseticket (Flugzeug, Bus oder Zug)
✔️ Zahlung der Visumsgebühr: - 116 € für Visum Typ D
- 80 € für Visum Typ C
(Nur Barzahlung – bitte Betrag passend mitbringen)
Zusätzliche Anforderungen für hochqualifizierte Fachkräfte
Wenn Sie ein Visum für hochqualifizierte Beschäftigung (Blue Card) beantragen, müssen Sie zusätzlich vorlegen:
🔹 Postsekundären Bildungsabschluss oder Berufsqualifikation
🔹 Arbeitgebererklärung mit Angaben zu den erforderlichen Qualifikationen
🔹 Arbeitsvertrag und/oder Gehaltsabrechnungen zum Nachweis der Berufserfahrung
Was passiert, wenn die Unterlagen unvollständig sind?
Anträge mit fehlenden Unterlagen werden NICHT akzeptiert, und der Antragsteller muss einen neuen Termin vereinbaren.
Wichtiger Hinweis
✔️ Die Einreichung aller Unterlagen garantiert nicht automatisch die Visumerteilung
✔️ Das Konsulat kann weitere Dokumente oder ein persönliches Gespräch verlangen
✔️ Bei Wahl des Passportversands ist das Konsulat nicht für eventuelle Verluste verantwortlich
🔎 Datenschutz: Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 verarbeitet.
WIR SIND VERSICHERUNGSVERMITTLER UND SIND NUR FÜR DIE BEREITSTELLUNG DER ERFORDERLICHEN BÜRGSCHAFTEN FÜR DIE VISUMBEANTRAGUNG ZUSTÄNDIG – WIR STELLEN KEINE VISA ODER ÄHNLICHE DIENSTLEISTUNGEN AUS
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Sobald das Arbeitsvisum für Italien erteilt wurde, kann der Antragsteller in das Land einreisen und seine Tätigkeit aufnehmen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Visum nur für die Laufzeit des Arbeitsvertrags gilt und der Visuminhaber alle italienischen Arbeits- und Einwanderungsgesetze einhalten muss.
Wenn der Visuminhaber nach Ablauf des Arbeitsvertrags in Italien bleiben möchte, kann er eine Verlängerung des Visums oder den Wechsel zu einem anderen Visumtyp beantragen, beispielsweise das Visum für selbstständige Erwerbstätigkeit oder das Visum für Familienzusammenführung.
Außerdem ist zu beachten, dass das Visum für abhängige Beschäftigung keinen Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt in Italien begründet. Um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno permanente) zu erhalten, muss der Visuminhaber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise eine bestimmte Beschäftigungsdauer in Italien und den Nachweis eines stabilen Einkommens.
Für alle, die das Visum für abhängige Beschäftigung in Italien erhalten möchten:
- Voraussetzungen: Der Antragsteller muss zwischen 18 und 65 Jahre alt sein, einen gültigen Reisepass besitzen und einen Arbeitsvertrag in Italien vorweisen. Darüber hinaus muss er die für die betreffende Stelle erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen sowie belegen können, dass er über die finanziellen Mittel verfügt, um in Italien leben zu können.
- Arbeitsabläufe: Nach Erhalt des Visums für abhängige Beschäftigung kann der Inhaber nach Italien einreisen und seine Arbeit aufnehmen. Es ist wichtig, dass er die italienischen Arbeitsgesetze einhält und die vom Arbeitgeber festgelegten Verfahren befolgt.
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