Geschäftsvisum und Arbeitsvisum: wozu sie dienen
Das Geschäftsvisum ermöglicht einem ausländischen Staatsangehörigen die Einreise nach Italien für kurzfristige wirtschaftlich-kommerzielle Zwecke: Treffen mit Partnern, Verhandlungen, Besuche von Niederlassungen oder Produktionsstätten, Geschäftsbesprechungen. Das mit einem Beschäftigungsverhältnis verbundene Arbeitsvisum betrifft hingegen die Einreise eines Arbeitnehmers auf Einladung eines italienischen Unternehmens.
In beiden Fällen verlangt das italienische Konsulat bei der Antragstellung den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel entsprechend der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts. Ein Instrument, mit dem diese Mittel dokumentiert werden können, ist die Versicherungsbürgschaft (polizza fideiussoria assicurativa), ausgestellt von einem Versicherungsunternehmen – ein anderes Instrument als die Bankbürgschaft, die von einem Kreditinstitut ausgestellt wird.
Wir stellen die Versicherungsbürgschaft mit digitaler Signatur aus und senden sie per E-Mail – konsulatsfertig. Für Ausstellungszeiten und Prämie können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern.
Warum für diese Visa eine Bürgschaft verlangt wird
Die maßgebliche Grundlage ist die Richtlinie des Innenministeriums vom 1. März 2000 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 64 vom 17. März 2000 – Direttiva del Ministero dell’Interno del 1° marzo 2000, GU n. 64 del 17/3/2000), die die Mindestanforderungen an die finanziellen Mittel für die Einreise und den Kurzaufenthalt in Italien festlegt (Tourismus, Geschäft, Studium, Mission, Sportwettkampf). Die Richtlinie enthält eine Tabelle mit Mindestbeträgen, aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsdauer und Personenzahl.
Die Richtlinie gibt die nachzuweisenden Mindestmittel vor; die zulässigen Nachweisformen (Bargeld, Bürgschaften, Wertpapiere) und deren konkrete Akzeptanz richten sich nach der Praxis des jeweiligen Konsulats. Die Versicherungsbürgschaft ist eine der anerkannten Nachweisformen.
Hinweis zur Visumkategorie. Die Tabelle der Richtlinie vom 1. März 2000 gilt für Kurzaufenthalte. Für langfristige Arbeitsvisa gelten andere Rechtsgrundlagen: Wenden Sie sich an das zuständige Konsulat, um den für Ihren Fall geltenden Visumtyp zu klären.
Wie die Versicherungsbürgschaft funktioniert
Die Bürgschaft ist eine von einem Versicherungsunternehmen zugunsten der visumprüfenden Behörde gestellte Garantie. Das Geld des Antragstellers bleibt nicht auf seinem Konto gesperrt: Die Garantie wird vom Versicherungsunternehmen gewährt, das im Inanspruchnahmefall Regress beim Versicherungsnehmer nehmen kann. Anders als eine Kaution bindet sie kein Kapital für die gesamte Aufenthaltsdauer. Wir erläutern diesen Unterschied im Artikel zum Thema Bürgschaft ohne Kontosperrung.
Beteiligte Parteien
Das einladende Unternehmen oder die einladende Person (Versicherungsnehmer). Dies ist die italienische Stelle, die den Ausländer einlädt. Sie ist für die Antragstellung und die Richtigkeit der dem Konsulat übermittelten Daten verantwortlich.
Der begünstigte Ausländer. Dies ist der Nicht-EU-Bürger, der nach Italien einreist. In der Regel zahlt er nicht direkt: Das einladende Unternehmen beantragt die Bürgschaft und organisiert die Prämienzahlung.
Kosten und Laufzeit
Die Bürgschaft gilt für den gewählten Zeitraum und verlängert sich nicht automatisch: Wird der Aufenthalt über das Ablaufdatum hinaus verlängert, muss sie erneuert werden.
Die Prämie ist fest und hängt von der gewählten Laufzeit ab. Die Tabelle zeigt die garantierten Beträge und die entsprechende Prämie:
| Laufzeit | Garantierter Betrag | Prämie |
|---|---|---|
| 6 Monate | EUR 5.226,78 | EUR 350,00 |
| 1 Jahr (12 Monate) | EUR 10.386,43 | EUR 550,00 |
Für andere Laufzeiten oder zur Beurteilung Ihres spezifischen Falls können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern.
In 3 Schritten beantragen
- Online-Formular ausfüllen. Geben Sie die Daten des einladenden Unternehmens und des ausländischen Begünstigten ein. Dauert nur wenige Minuten.
- Dokumente hochladen. Personalausweis des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens, Kopie des Reisepasses des Begünstigten (Vorder- und Rückseite), unterzeichnetes Datenschutzformular und Einladungsschreiben auf Firmenbriefkopf, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter.
- Bürgschaft erhalten. Nach vollständiger Dokumentation und Zahlungseingang senden wir Ihnen die Bürgschaft per E-Mail mit digitaler Signatur zu. Sie müssen lediglich eine Kopie ausdrucken und beim italienischen Konsulat vorlegen.
Häufige Fragen
Wird die Bürgschaft von den Konsulaten anerkannt?
Sie ist für Visa geeignet, die von italienischen Konsulaten ausgestellt werden. Die Akzeptanz bei Konsulaten anderer Schengen-Staaten ist je nach Praxis des einzelnen Konsulats zu prüfen.
Wie früh sollte man sie beantragen?
Empfohlen werden 15–20 Tage vor dem Konsulattermin, unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten des Visumantrags. Die Ausstellung der Bürgschaft selbst erfolgt schnell.
Wird die Prämie zurückerstattet, wenn der Aufenthalt kürzer ausfällt?
Nein. Die Prämie ist das Entgelt für die Garantie im gewählten Zeitraum, keine Kaution: Die Bürgschaft bleibt bis zum vereinbarten Ablaufdatum gültig.
Gilt sie auch für andere Schengen-Länder?
Die Bürgschaft bezieht sich auf Visa, die von italienischen Konsulaten ausgestellt werden. Für Konsulate anderer Schengen-Staaten hängt die Akzeptanz von der jeweiligen Konsularpraxis ab und ist gesondert zu prüfen.
Wird ein italienisches Bankkonto benötigt?
Nein. Es wird lediglich eine Zahlungsmethode für die Prämie benötigt (Banküberweisung, Kreditkarte, PayPal).
Weiterführende Informationen
- Versicherungsbürgschaft für das Touristenvisum
- Bürgschaft für das Visum und die Einreise nach Italien
- Krankenversicherung für das Visum
Rechtsgrundlagen. Direttiva del Ministero dell’Interno 1° marzo 2000 (GU n. 64 del 17/3/2000) – Ministerialerlass des Innenministeriums; Reg. (CE) 810/2009 (Visakodex der EU), der die Kurzaufenthaltsvisa regelt und für Bürgschaftsformen auf nationales Recht verweist; D.Lgs. 209/2005 (Privatversicherungsgesetzbuch); Provv. IVASS n. 128 del 12 settembre 2023 (Informationstransparenz). Versicherungsvermittler eingetragen im RUI IVASS, Sektion A, Nr. A000646940.
Haftungsausschluss. Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen keine Rechts-, Verwaltungs- oder Versicherungsberatung dar. Die Visumvoraussetzungen und die Anforderungen an die Bürgschaft können je nach Herkunftsland und Ermessen des zuständigen italienischen Konsulats variieren. Zur Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an das zuständige italienische Konsulat oder kontaktieren Sie unser Team.