Finanzielle Voraussetzungen für die Einreise nach Italien

Die erforderlichen finanziellen Mittel für Aufenthalt und Rückreise in Italien und im Schengen-Raum verstehen.

Um nach Italien einreisen zu können, muss ein Ausländer über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um seinen Aufenthalt zu bestreiten und in sein Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückzukehren. Diese Verfügbarkeit finanzieller Mittel ist eine grundlegende Voraussetzung für die Einreise in den Schengen-Raum, wie im Visakodex vorgesehen.

Das italienische Innenministerium hat mit einer Richtlinie vom 1. März 2000 die Leitlinien zur Definition der Unterhaltsmittel für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Italien festgelegt.

Gemäß dieser Richtlinie kann ein Ausländer die Verfügbarkeit finanzieller Mittel nachweisen durch Bargeld, Bankbürgschaften (fideiussioni bancarie), Bürgschaftspolicen (polizze fideiussorie), gleichwertige Wertpapiere, vorausbezahlte Servicegutscheine oder Nachweise über Einkommensquellen in Italien.

Suchen Sie eine Bankbürgschaft (Fideiussione Bancaria) für ein Touristenvisum nach Italien?

Rufen Sie uns für ein sofortiges Angebot an:

Tel. +39 055 28.53.13   –  Tel.  +39 02 667.124.17  E-Mail: info@vistoperitalia.it

Schreiben Sie uns per  WhatsApp +39 339.71.50.157  – senden Sie eine Nachricht, wir antworten innerhalb der Geschäftszeiten innerhalb von 5 Minuten

Lesen Sie die zahlreichen Bewertungen, die wir täglich erhalten – Sie werden schnell verstehen, wie wir arbeiten, wie zufrieden unsere Kunden sind und wie seriös wir unsere Arbeit erledigen 

Sofern keine abweichenden Regelungen bestehen, ist außerdem der Nachweis einer Unterkunft in Italien erforderlich (z. B. durch eine Hotelbuchung oder eine Beherbergungserklärung).

Der Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel ist eine grundlegende Voraussetzung für die Erteilung eines Einreisevisums und kann auch bei Grenzpolizeikontrollen für jene ausländischen Staatsangehörigen geprüft werden, die für die Einreise nach Italien kein Visum benötigen. 

Kann ein Ausländer die erforderlichen Mittel nicht nachweisen, wird er von den Grenzpolizeibehörden zurückgewiesen.

Welche Beträge müssen durch die Bürgschaft abgedeckt werden?

Gemäß dem Interministeriellen Dekret Nr. 850 von 2011 (Decreto Interministeriale n. 850 del 2011) gelten folgende Beträge, die auch für Visa für Geschäftsreisen, medizinische Behandlung, Sportwettkämpfe, Einladungen, religiöse Gründe, Wahlwohnsitz, Studium, Transport, Tourismus und Work-and-Travel gültig sind:

ReisedauerklassenEine PersonZwei oder mehr Personen
Von 1 bis 5 Tagen: Pauschalbetrag€ 269,60€ 212,81
Von 6 bis 10 Tagen: Tagessatz pro Person€ 44,93€ 26,33
Von 11 bis 20 Tagen: Pauschalbetrag€ 51,64€ 25,82
Tagessatz pro Person€ 36,67€ 22,21
Über 20 Tage: Pauschalbetrag€ 206,58€ 118,79
Tagessatz pro Person€ 27,89

Lesen Sie die zahlreichen Bewertungen, die wir täglich erhalten – Sie werden schnell verstehen, wie wir arbeiten, wie zufrieden unsere Kunden sind und wie seriös wir unsere Arbeit erledigen 

Benötigen Sie eine Bankbürgschaft und eine Krankenversicherung? Haben Sie Fragen?

Rufen Sie jetzt an – unsere Berater beantworten alle Ihre Fragen kostenlos:

Wir antworten innerhalb der Geschäftszeiten in 5 Minuten!

Condividi questo contenuto