Hier sind die Fragen in vereinfachter Form:
Was sind die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung?
Wie lange dauert es, die Familienzusammenführung zu erhalten?
Wen kann ich mit der Familienzusammenführung nach Italien bringen?
Wie kann ich einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?
Welche Dokumente werden für die Familienzusammenführung benötigt?
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Dies sind nur einige der Fragen, die uns unsere Kunden täglich zu diesem Thema stellen.
Wenn Sie einen Verwandten zur Familienzusammenführung nach Italien bringen und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, begleiten wir Sie durch 7 grundlegende Schritte. Zunächst müssen Sie wissen, für welche Familienmitglieder Sie diesen Antrag stellen können:
1 – Für welche Familienmitglieder kann die Zusammenführung beantragt werden?
Die Familienzusammenführung können Sie für folgende Angehörige beantragen:
– den Ehegatten, der nicht rechtlich getrennt ist und mindestens 18 Jahre alt ist;
– minderjährige Kinder, auch des Ehegatten oder außerehelich geborene, nicht verheiratete Kinder, sofern der andere Elternteil – sofern vorhanden – seine Zustimmung gegeben hat.
Das Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein;
– volljährige unterhaltsberechtigte Kinder, sofern sie aus objektiven Gründen aufgrund ihres Gesundheitszustands, der eine vollständige Erwerbsunfähigkeit bedingt, nicht für sich selbst sorgen können;
– unterhaltsberechtigte Eltern, sofern sie im Herkunfts- oder Heimatland keine weiteren Kinder haben, oder Eltern über 65 Jahre, deren anderen Kinder nachweislich aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, für sie aufzukommen.
Nicht möglich ist die Familienzusammenführung mit einem Bruder oder einer Schwester.
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2 – Wie wird die Familienzusammenführung beantragt?
Die Person, die Sie nach Italien holen möchten, muss sich im Ausland befinden.
Sie müssen die Nulla osta (Unbedenklichkeitsbescheinigung) über ein Online-Formular bei der Präfektur, direkt beim Einheitlichen Schalter für Einwanderung Ihres Wohnortes beantragen; das Verfahren ist ausschließlich online und erfolgt über SPID (nationales digitales Identitätssystem) unter dieser Webadresse.
3 – Wie lange dauert die Ausstellung der Nulla osta?
90 Tage ist die maximale Frist, oft kommt sie aber früher.
4 – Welche Dokumente sind für die Nulla osta einzureichen?
Wenn Sie Arbeitnehmer sind und in einer Mietwohnung leben:
- bei einer Tätigkeit, die seit mehr als einem Jahr ausgeübt wird: letzte Steuererklärung oder letzter CUD- bzw. Unico-Vordruck; bei einer Tätigkeit, die seit weniger als einem Jahr ausgeübt wird, sind alle Gehaltsabrechnungen beizufügen;
- Arbeitsvertrag/Einstellungsschreiben (Unilav);
- letzte drei Gehaltsabrechnungen (optional, wenn alle Gehaltsabrechnungen beigefügt wurden);
- Eigenerklärung des Arbeitgebers auf Formular „S3″, nicht älter als 1 Monat, aus der das aktive Arbeitsverhältnis und das monatliche Gehalt hervorgehen;
- Ausweisdokument des Arbeitgebers, von diesem unterzeichnet;
- Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten ab Antragsdatum, mit Registrierungsquittung und/oder Verlängerung;
- Wohnungseignungsbescheinigung (certificato di idoneità alloggiativa) der Gemeinde für Zwecke der Familienzusammenführung oder Kopie der Bestätigungsquittung des Antrags mit dem RIA-Code;
- Erklärung des/der Wohnungseigentümer(s) auf Formular „S2″ mit Zustimmung zur Aufnahme auch der zusammengeführten Familienmitglieder;
- Ausweisdokument des/der Wohnungseigentümer(s), von diesen unterzeichnet;
(Die Formulare S1, S2 und alle weiteren benötigten Formulare finden Sie auf der Website der Präfektur Ihres Wohnortes)
5 – Was ist nach Erhalt der Nulla osta zu tun?
Sobald Sie die Nulla osta erhalten haben, müssen Sie diese an Ihren im Ausland lebenden Verwandten senden, der dann zur italienischen Botschaft gehen und das Einreisevisum nach Italien aus familiären Gründen beantragen muss.
(Der Visumantrag ist identisch mit dem Antrag für touristische/familiäre Zwecke; es handelt sich um ein einheitliches Visumverfahren, das durch das Vorhandensein der Nulla osta erleichtert wird)
6 – Verfahren für das Visum nach Italien
Die beim Termin einzureichenden Dokumente sind:
- Einladungsschreiben/Unterkunftserklärung, in der der Gastgeber aus Italien erklärt, den Gast in seiner Wohnung aufzunehmen – auch bekannt als Einladungsschreiben für Ausländer zur Beantragung des Touristenvisums oder Bürgschafts-/Unterkunftserklärung – PROOF OF SPONSORSHIP AND/OR PRIVATE ACCOMMODATION. Das Formular finden Sie unter diesem Link: Einladungsschreiben;
- Reisekrankenversicherung (polizza assicurazione sanitaria viaggio), Visa Schengen Travel Insurance, zur Deckung eventueller Krankheitskosten während des Aufenthalts in Italien für einen Versicherungsbetrag von 30.000,00 €;
- aktuelles Passfoto;
- Reisedokument (Reisepass), gültig mit einem Ablaufdatum mindestens drei Monate nach dem beantragten Visum;
- Hin- und Rückfahrtticket (oder Buchungsbestätigung) bzw. Nachweis der Verfügbarkeit eigener Transportmittel;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel gemäß dem Ministerialerlass des Innenministeriums vom 1.3.2000; die finanziellen Mittel können durch eine Bankbürgschaft (fideiussione bancaria) nachgewiesen werden, die den Unterhalt für die gesamte Aufenthaltsdauer des Ausländers in Italien garantiert, bis zu einem Höchstbetrag von 3.905 Euro (90 Tage);
- Nachweise über den sozioberuflichen Status (des ausländischen Staatsbürgers, der nach Italien kommen möchte);
- Nachweis einer Unterkunft (Hotelbuchung, Unterkunftserklärung des Einladenden, Erklärung über die Übernahme der Unterkunftskosten durch den Einladenden).
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Was kosten Bankbürgschaft und Krankenversicherung?
Für einen Zeitraum von 90 Tagen (mit einer Laufzeit von 180 Tagen) kostet die Bankbürgschaft 135 Euro.
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7 – Was ist zu tun, sobald Ihr Verwandter in Italien eintrifft?
Die Familienmitglieder, die das Visum erhalten haben und nach Italien eingereist sind, müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Einreise in Italien bei der Präfektur des Aufenthaltsorts einen Termin vereinbaren und über die Auskunfts- und Dienststellen für Einwanderer (Centri Informazioni e Servizi agli Immigrati) das Ersteinreiseverfahren beim Einheitlichen Schalter für Einwanderung (Sportello Unico per l’Immigrazione) abschließen.
Der Einheitliche Schalter stellt den zusammengeführten Familienmitgliedern eine Quittung für die Abholung der ersten Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung bei der Questura (Polizeipräsidium) des Wohnorts aus.
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Vollständiger Leitfaden zum Visum für die Familienzusammenführung in Italien
Das Visum für die Familienzusammenführung (ricongiungimento familiare) ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, die sich regelmäßig in Italien aufhalten, ihre Familienangehörigen ins Land nachzuholen. Dieses Recht wird durch das Einheitliche Einwanderungsgesetz (D. Lgs. 286/98 – Gesetzesdekret 286/98, Artt. 28, 29 und 29-bis) geregelt und umfasst ein zweistufiges Verfahren: die Beantragung der Nulla osta zur Familienzusammenführung und die Ausstellung des Einreisevisums bei der Botschaft oder dem Konsulat Italiens im Heimatland des Angehörigen.
Wer kann die Familienzusammenführung beantragen?
Die Familienzusammenführung können ausländische Staatsangehörige beantragen, die eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr besitzen:
- EU-Aufenthaltskarte
- EU Blue Card
- EU-Daueraufenthaltsgenehmigung
- Aufenthaltserlaubnis für:
- Politisches Asyl
- Subsidiären Schutz
- Unselbständige oder selbständige Arbeit
- Familiäre Gründe
- Religiöse Gründe
- Wissenschaftliche Forschung
- ICT (konzerninterne Entsendung)
Welche Familienmitglieder können zusammengeführt werden?
Die Familienzusammenführung kann beantragt werden für:
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, nicht getrennt und über 18 Jahre alt
- Minderjährige Kinder, auch außerehelich, sofern der andere Elternteil zustimmt
- Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder mit vollständiger Erwerbsunfähigkeit, die das Selbstunterhalt verhindert
- Unterhaltsberechtigte Eltern, sofern sie im Heimatland keine weiteren Kinder haben oder die anderen Kinder sie aus gesundheitlichen Gründen nicht unterstützen können
- Natürlicher Elternteil eines minderjährigen in Italien lebenden Kindes, bei Erfüllung der Einkommens- und Wohnvoraussetzungen
Verfahren für das Visum zur Familienzusammenführung
1. Antrag auf Nulla osta zur Familienzusammenführung
Der erste Schritt des Verfahrens ist die Beantragung der Nulla osta beim Einheitlichen Schalter für Einwanderung (SUI) der Präfektur des Wohnorts. Der Antrag wird online im Portal des Innenministeriums gestellt:
🔗 https://portaleservizi.dlci.interno.it/AliSportello/ali/home.htm
Erforderliche Voraussetzungen:
- Gültige Aufenthaltserlaubnis
- Mindesteinkommensnachweis je nach Anzahl der zusammenzuführenden Familienmitglieder:
- 1 Familienmitglied: 10.420,99 €
- 2 Familienmitglieder: 13.849,65 €
- 3 Familienmitglieder: 17.323,31 €
- 4 Familienmitglieder: 20.841,97 €
- 5 Familienmitglieder: 22.898,76 € und so weiter
- Geeignete Unterkunft, von der Wohnsitzgemeinde bescheinigt
- Krankenversicherung, nur für Eltern über 65 Jahre
Der Einheitliche Schalter prüft die Unterlagen und stellt die Nulla osta innerhalb von 90 Tagen aus, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Ausstellung des Einreisevisums
Nach Erhalt der Nulla osta muss das Familienmitglied beim Italienischen Konsulat oder der Botschaft im Heimatland einen Visumantrag stellen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Von der Präfektur ausgestellte Nulla osta
- Dokumente zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (Geburts-, Heiratsurkunden usw.), übersetzt und legalisiert
- Ärztliches Attest (für unterhaltsberechtigte Kinder mit Behinderung oder nicht selbstversorgende Eltern)
Wenn die Unterlagen in Ordnung sind, wird das Visum in wenigen Tagen ausgestellt.
Was ist nach der Einreise in Italien zu tun?
Sobald das Visum erteilt wurde und die Familienmitglieder in Italien angekommen sind, müssen sie:
- Innerhalb von 8 Werktagen: zum Einheitlichen Schalter für Einwanderung gehen, um die elektronische Aufenthaltserlaubnis (PSE) zu beantragen, indem das entsprechende Postkit versandt wird
- Erkennungsdienstliche Behandlung bei der Questura (Polizeipräsidium) vornehmen lassen
- Integrationsvereinbarung unterzeichnen und an Einführungsveranstaltungen zum Leben in Italien teilnehmen
- Beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde anmelden, Pflicht innerhalb von 20 Tagen
- Gesundheitskarte bei der zuständigen ASL (Gesundheitsbehörde) beantragen
Gültigkeit und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen hat dieselbe Laufzeit wie die des Familienmitglieds, das die Zusammenführung beantragt hat, und muss bei Ablauf verlängert werden.
✅ Sie berechtigt zur Arbeit und kann bei Erfüllung der Voraussetzungen in eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeit umgewandelt werden.
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- Schreiben Sie: WhatsApp: +39.339.71.50.157
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