Seit Februar ersetzt die EU-Aufenthaltserlaubnis (Permesso di soggiorno CE) die frühere Niederlassungserlaubnis (Carta di soggiorno).
Voraussetzungen für die Beantragung der EU-Aufenthaltserlaubnis
Diese Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet und kann nur von Personen beantragt werden, die seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Der Italienischtest und die Ausnahmeregelungen
Ausländer, die die EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen einen Italienischtest ablegen, sofern sie nicht von der Prüfung ausgenommen sind, wie z. B. Minderjährige unter 14 Jahren.
Der Test ist jedoch nicht erforderlich, wenn Zertifikate oder Abschlüsse vorgelegt werden, die Italienischkenntnisse belegen, oder wenn der Antragsteller an schwerwiegenden Lernbeeinträchtigungen leidet.
Außerdem ist ein jährliches Bruttoeinkommen aus rechtmäßigen Quellen erforderlich, das nicht unter den angegebenen Mindestgrenzen liegt, um die EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können.
Das bedeutet im Wesentlichen, dass Personen, die die EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, ein ausreichendes und stabiles Einkommen nachweisen müssen.
Der genaue Betrag variiert je nach dem Land, in dem die Aufenthaltserlaubnis beantragt wird, und hängt auch vom Familienstand des Antragstellers ab (z. B. verheiratet oder mit unterhaltsberechtigten Kindern).
Die Mindestgrenzen für das jährliche Bruttoeinkommen, die für die Beantragung der EU-Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind, variieren von Land zu Land und hängen auch vom Familienstand des Antragstellers ab.
Im Folgenden einige allgemeine Informationen zu den Einkommensanforderungen in einigen EU-Ländern.
In Deutschland beträgt das Mindestbruttoeinkommen für die Beantragung der EU-Aufenthaltserlaubnis beispielsweise rund 55.200 Euro brutto jährlich für Alleinstehende und rund 66.000 Euro brutto jährlich für verheiratete Paare.
In Frankreich liegt das erforderliche Mindestbruttoeinkommen bei rund 18.763 Euro brutto jährlich für Alleinstehende und rund 29.014 Euro brutto jährlich für verheiratete Paare.
In Italien beträgt die Mindestgrenze für das jährliche Bruttoeinkommen zur Beantragung der EU-Aufenthaltserlaubnis rund 8.263 Euro brutto jährlich für Alleinstehende und rund 11.946 Euro brutto jährlich für verheiratete Paare.
In Spanien liegt das erforderliche Mindestbruttoeinkommen bei rund 14.112 Euro brutto jährlich für Alleinstehende und rund 26.442 Euro brutto jährlich für verheiratete Paare.
Es wird empfohlen, die genauen Mindestgrenzen für das jährliche Bruttoeinkommen für die EU-Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde des Landes zu überprüfen, in das Sie umziehen möchten, da diese Grenzen je nach Regierungspolitik und Arbeitsmarktanforderungen Änderungen unterliegen können.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Einkommen aus rechtmäßigen Quellen stammen muss, d. h. aus legalen und nach den Gesetzen des Aufenthaltslandes anerkannten Tätigkeiten. Das Bruttoeinkommen bedeutet zudem, dass die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge noch nicht vom Gesamteinkommen abgezogen wurden.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der EU-Aufenthaltserlaubnis
Für die Beantragung der EU-Aufenthaltserlaubnis müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Kopie des Reisepasses;
- Einkommenssteuererklärung;
- Führungszeugnis;
- Nachweis einer geeigneten Unterkunft;
- Kopien der Gehaltsabrechnungen;
- Unterlagen zum Wohnsitz und Familienstatus sowie weitere Dokumente.
Was die EU-Aufenthaltserlaubnis ermöglicht
Die EU-Aufenthaltserlaubnis ermöglicht die visumfreie Einreise nach Italien, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen und die Teilnahme am öffentlichen Leben vor Ort.
Ausländer, die im Besitz einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten EU-Aufenthaltserlaubnis sind, können sich in Italien aufhalten, um eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, Studien- oder Berufsausbildungskurse zu besuchen oder zu wohnen, sofern sie ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversicherung nachweisen.
Die EU-Aufenthaltserlaubnis kann nicht für Studien- oder Ausbildungszwecke, für Asyl oder im Rahmen eines laufenden Anerkennungsverfahrens als Flüchtling oder bei Besitz einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Die EU-Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden bei betrügerischer Erlangung, Ausweisung, Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen, Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis durch einen anderen EU-Mitgliedstaat oder bei Abwesenheit vom Staatsgebiet für einen Zeitraum von mehr als 6 Jahren.
Unser Unternehmen ist darauf spezialisiert, die erforderlichen Garantien für die Erlangung des Visums für Italien bereitzustellen.
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