Ein Leitfaden zum Visa Information System (VIS)
Das Visa Information System (VIS) ist ein System zum Austausch von Informationen über Einreisevisa in den Schengen-Raum, ein Gebiet aus 27 europäischen Ländern ohne Binnengrenzen. Dieses System wurde 1995 eingeführt, um Verfahren zu vereinfachen, die Kontrolle der Außengrenzen zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.
Wer zum ersten Mal ein Visum beantragt, muss persönlich erscheinen bei der italienischen Botschaft oder dem italienischen Konsulat im Wohnsitzland und eine Reihe von Informationen und Dokumenten vorlegen, darunter ein Lichtbild und Fingerabdrücke.
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Wer in den nächsten 5 Jahren ein Visum beantragt, muss seine Fingerabdrücke nicht erneut abgeben, es sei denn, es bestehen Zweifel an seiner Identität. Die für Außengrenzkontrollen zuständigen Behörden können die Identität des Visumsträgers mithilfe des VIS überprüfen.
Bestimmte Personengruppen sind von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken ausgenommen, darunter Kinder unter 12 Jahren, Personen, die aus körperlichen Gründen keine Fingerabdrücke abgeben können, sowie Staats- und Regierungschefs.
Bei der Visumantragstellung werden personenbezogene Daten wie Lichtbild, Fingerabdrücke und Personenstandsdaten im VIS gespeichert. Diese Daten werden zur Entscheidungsfindung über das Visum herangezogen und für höchstens 5 Jahre aufbewahrt. Sie sind geschützt und dürfen nur für bestimmte Zwecke verwendet werden.
Die antragstellende Person kann die Löschung oder Berichtigung ihrer Daten im VIS beantragen, muss dafür jedoch eine stichhaltige Begründung liefern. Für solche Änderungen muss sie sich an denselben Beamten wenden, bei dem sie den Visumantrag gestellt hat.
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