Sie möchten einen kubanischen Freund, Verwandten oder Partner nach Italien einladen, aber die Bürokratie schreckt Sie ab? Sie sind nicht allein.
Das Verfahren zur Erlangung des Schengen-Touristenvisums ist komplex, und die Regeln haben sich kürzlich geändert.
Dieser Leitfaden ist keine bloße Zusammenfassung: Er ist das definitive Praxishandbuch, das auf Grundlage der offiziellen Botschaftsverfahren und der besten Fachleute des Sektors erstellt wurde. Hier finden Sie Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Einladung, die obligatorische Bankbürgschaft und das neue elektronische Visumssystem fehlerfrei abwickeln – ohne Fehler zu begehen, die zu einer Ablehnung führen könnten.
1. Was ist die Touristeneinladung (Schengen-Visum)?
Die Touristeneinladung ist das Verfahren, das einem italienischen Staatsbürger oder einem in Italien ordnungsgemäß ansässigen Ausländer ermöglicht, einen kubanischen Staatsbürger für einen begrenzten Zeitraum zu empfangen.
Das Touristenvisum für Italien (Schengen-Visum Typ C) unterliegt strengen Regeln:
- Maximale Aufenthaltsdauer: 90 Tage.
- Gültigkeit: Kann mit Einfach- oder Mehrfacheinreise ausgestellt werden (bis zu 180 Tage Gültigkeitsdauer, jedoch immer mit maximal 90 Tagen tatsächlichem Aufenthalt).
- Zweck: Erlaubt die Einreise für Tourismus oder den Besuch von Familienangehörigen und Freunden. Arbeiten oder dauerhaftes Niederlassen ist damit nicht erlaubt.
Die große Neuerung: Das elektronische Visum (EVISA)
Die kubanischen Behörden haben eine digitale Revolution eingeführt. Touristenvisa werden nun in elektronischem Format über die Plattform EVISA ausgestellt. Die alten Papiervisa bleiben nur gültig, wenn sie bereits ausgestellt wurden, und laufen definitiv am 30. Juni 2025 ab.
Achtung: Sobald das elektronische Visum erhalten wurde, ist es Pflicht, das Online-Formular D’VIAJEROS vor der Reise auszufüllen. Dieses Dokument muss bei der Einreise nach Kuba vorgezeigt werden und ist gegenseitig für das Flussmanagement wichtig.
2. Die erforderlichen Dokumente: Die vollständige Checkliste
Um das Verfahren einzuleiten, müssen Sie zwischen den Dokumenten unterscheiden, die Sie (als einladende Person in Italien) besorgen müssen, und jenen, die Ihr Gast (der kubanische Staatsbürger) benötigt.
A. Vom Einladenden (Gastgeber in Italien) erforderliche Dokumente
Sie sind der „Vertragspartner” oder „Sponsor”. Sie müssen dem italienischen Staat nachweisen, dass Sie sich um Ihren Gast kümmern werden. Hier ist, was Sie vorbereiten müssen:
- Identitätsdokument: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Steuernummer (Codice Fiscale): Unerlässlich für Versicherungspolicen.
- Wohnsitznachweis: Wenn Sie als Ausländer in Italien wohnen, ist eine Kopie des Aufenthaltstitels (Permesso di Soggiorno) erforderlich.
- Einkommensnachweis: Sie müssen nachweisen, dass Sie die Einladung wirtschaftlich tragen können.
- Als Angestellter/Rentner: Letzte Gehaltsabrechnung oder Jahreseinkommensbescheinigung (ex CUD).
- Als Selbstständiger: Steuererklärung (Modello Unico).
- Ohne nachweisbares Einkommen: Sie benötigen einen Bürgen (eine dritte Person mit Einkommen, die für Sie unterschreibt).
- Unterkunftserklärung (Einladungsschreiben): Hierbei handelt es sich um ein spezifisches Formular (ehemals Garantieerklärung), in dem Sie angeben, wo der Gast untergebracht wird. Es muss sorgfältig ausgefüllt werden, mit genauen Angaben zu An- und Abreisedaten.
B. Vom kubanischen Staatsbürger (Gast) erforderliche Dokumente
Ihr Gast muss folgende Unterlagen bereithalten:
- Kubanischer Reisepass: Muss gültig sein. Achten Sie darauf, eine lesbare Kopie der Fotoidentitätsseite einzusenden.
- Grundlegende Regel: Das Ablaufdatum des Reisepasses muss mindestens 3 Monate nach dem Ablaufdatum des beantragten Visums liegen.
- Vollständige Personaldaten: Wohnadresse in Kuba, Telefonnummer und aktueller Beruf.
- Passfoto: Aktuell, im Visumsformat.
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3. Bankbürgschaft und Krankenversicherung: Das Herzstück des Verfahrens
Dies sind die beiden wichtigsten Dokumente. Ohne sie wird das Konsulat den Antrag gar nicht erst berücksichtigen. Sie sind nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben (Richtlinie des Innenministeriums vom 1.3.2000).
Die Bankbürgschaft (Wirtschaftliche Garantie)
Viele glauben, man müsse Bargeld bei der Bank hinterlegen. Das stimmt nicht. Die Bankbürgschaft (Fideiussione) ist ein Vertrag, bei dem ein Garant (Bank oder Versicherung) dem Staat zusichert, dass der kubanische Staatsbürger für die Dauer seines Aufenthalts in Italien die notwendigen Unterhaltsmittel haben wird.
- Wofür sie benötigt wird: Garantiert die Unterhaltsmittel in Italien.
- Garantierter Betrag: Der von der Vorschrift für diese Visumsart verlangte Standardbetrag beläuft sich auf 3.905,00 Euro.
- Vorteile spezialisierter Agenturen:
- Kein eigenes Bankkonto erforderlich.
- Keine Hinterlegung von Bargeld (Kaution).
- Kein Freigabeverfahren nach der Reise.
- Es wird nur die Versicherungsprämie (der Servicepreis) bezahlt.
Die Krankenversicherung (Schengen-Police)
Da der kubanische Staatsbürger nicht beim italienischen Nationalen Gesundheitsdienst angemeldet ist, muss er privat versichert sein.
- Vorgeschriebene Mindestdeckung: 30.000 Euro.
- Was sie abdecken muss: Dringende Arztkosten, Krankenhausaufenthalt und eventuelle Kosten für eine medizinische Rückführung.
- Wichtiges Merkmal: Muss für alle Länder des Schengen-Raums gültig sein.
Der Expertenrat: Es empfiehlt sich oft, ein „All-Inclusive-Paket” zu wählen, das sowohl Bankbürgschaft als auch Krankenversicherung enthält. Dies vermeidet Inkonsistenzen bei Daten und Personaldaten zwischen den beiden Dokumenten.
4. Das Verfahren Schritt für Schritt
Hier die logische Reihenfolge für eine reibungslose Organisation der Reise.
PHASE 1: Vorbereitung in Italien (Sie)
- Sammeln Sie Ihre Einkommens- und Identitätsdokumente.
- Fordern Sie eine Kopie des Reisepasses von Ihrem kubanischen Gast an.
- Wenden Sie sich an eine spezialisierte Agentur für die Ausstellung von Bankbürgschaft und Krankenversicherungspolice.
- Füllen Sie das Einladungsschreiben (Unterkunftserklärung) aus.
- Nehmen Sie eine Flugreservierung vor (Achtung: nur reservieren, noch kein definitives Ticket kaufen!).
- Senden Sie die Originaldokumente nach Kuba. Viele Agenturen bieten direkten Versand per Expresslieferung an, um Verlust zu vermeiden.
PHASE 2: Der Termin in der Botschaft (Kuba)
Dies ist die heikelste Phase. Der Gast muss persönlich in der Italienischen Botschaft in Havanna erscheinen.
- Wie man bucht: Über das Portal Prenot@mi.
- Kosten: Die Buchung ist KOSTENLOS.
- Das Problem der Verfügbarkeit: Die Plätze sind begrenzt. Neue Slots werden von Sonntag bis Donnerstag um 23:30 Uhr (italienischer Zeit) freigegeben, mit kleineren Zusatzfreigaben um 12:00 und 00:00 Uhr.
- Verbote: Agenturen dürfen Termine nicht mehr im Namen des Kunden buchen (Risiko eines Verstoßes gegen Art. 340 des Strafgesetzbuchs). Der Antragsteller muss dies selbst tun.
PHASE 3: Das Gespräch und das Ergebnis
Die Erteilung des Visums ist kein Recht, sondern eine Konzession. Die Botschaft bewertet das „Migrationsrisiko”, d. h. die Gefahr, dass die Person illegal in Italien verbleibt. Das Konsularpersonal prüft:
- Die wirtschaftlichen Unterlagen.
- Die familiären oder freundschaftlichen Beziehungen.
- Die tatsächliche Absicht, nach der Reise nach Kuba zurückzukehren.
PHASE 4: Einreise und abschließende Bürokratie
Sobald das Visum erhalten wurde:
- Das definitive Flugticket kann ausgestellt werden.
- Der Gast muss das Formular D’VIAJEROS vor der Abreise ausfüllen.
- Ab dem 12. Oktober 2025 tritt das System EES (Entry/Exit System) in Kraft, das digital Fingerabdrücke und Gesicht an den europäischen Grenzen erfasst und damit die Stempel im Reisepass ersetzt.
5. Kosten und Fristen: Finanzieller Überblick
Was kostet es, einen Verwandten oder Freund aus Kuba einzuladen? Hier eine Analyse der tatsächlichen Kosten auf Basis aktueller Marktpreise.
Die Dienstleistungskosten (Agenturen)
Die „All-Inclusive”-Pakete (Bankbürgschaft + Krankenversicherung) variieren je nach Aufenthaltsdauer:
- 30 Tage: 190 €
Weitere zu berücksichtigende Kosten
Zusätzlich zum Agenturpaket müssen Sie einkalkulieren:
- Konsulargebühr: Etwa 90 €, in der Botschaft zu zahlen (kostenlos für enge Familienangehörige von EU-Bürgern).
- Flugticket: Variiert je nach Saison.
Bearbeitungszeiten
- Dokumentenvorbereitung durch die Agentur: 24–48 Stunden nach Zahlung.
- Terminvereinbarung: Die unberechenbare Variable. Sie kann aufgrund des überlasteten Prenot@mi-Portals Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.
6. Das „Geheimnis” für Familienangehörige von EU-Bürgern
Wenn Sie einen engen Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Schwiegereltern) einladen und Sie ein italienischer oder EU-Bürger sind, gibt es einen bevorzugten Weg, falls Sie keinen Termin finden können.
Wenn Sie seit mindestens einem Monat keinen Termin über Prenot@mi buchen können, wurde eine Notfall-E-Mail-Adresse eingerichtet: ambavana.familiariue@esteri.it. In der E-Mail müssen Sie Folgendes beifügen:
- Namen von Antragsteller und Einladendem.
- Dokumentiertes Verwandtschaftsverhältnis.
- Reisepassnummern.
- Nachweis des blockierten/ausgebuchten Prenot@mi-Kontos.
Hinweis: Dies gilt nur für enge Familienangehörige (Art. 2 D.Lgs. 30/2007 – Gesetzesdekret 30/2007), nicht für einfache Freunde.
7. Schwerwiegende Fehler, die es zu vermeiden gilt
Warum die meisten Visa abgelehnt werden – machen Sie diese Fehler nicht:
- Das Flugticket vor dem Visum kaufen: Kostspieliger Fehler. Die Botschaft verlangt nur die Buchung (Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens), nicht das bezahlte Ticket. Wird das Visum abgelehnt, verlieren Sie das Geld.
- Unvollständige Unterlagen: Eine fehlende Unterschrift oder ein falsches Datum auf dem Einladungsschreiben kann alles blockieren. Stellen Sie sicher, dass die Daten auf Versicherung, Bankbürgschaft und Einladungsschreiben genau übereinstimmen.
- Ablaufender Reisepass: Wenn der Reisepass weniger als 3 Monate nach Reiseende abläuft, wird das Visum nicht erteilt.
- Den Reisezweck falsch angeben: Wenn Sie Tourismus angeben, die Botschaft aber vermutet, dass der Gast arbeiten oder heiraten will, um zu bleiben, wird das Visum wegen Migrationsrisikos abgelehnt.
- Nicht autorisierte Zwischenhändler für den Termin: Die Botschaft autorisiert niemanden, Termine im Namen Dritter zu buchen. Risiko der Verfahrensannullierung.
8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein, Sie müssen Ihr Geld nicht einfrieren. Mit der Bankbürgschaft zahlen Sie nur die Kosten des Dienstleistung (Prämie) und das Unternehmen garantiert für Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag von 3.905 €.
Ja, aber Sie benötigen einen „Bürgen”. Eine dritte Person (Freund oder Verwandter mit Einkommen) unterschreibt die Bankbürgschaft als Garant für Sie.
Wir empfehlen mindestens 2–3 Monate vor dem geplanten Abreisedatum, insbesondere wegen der Schwierigkeiten bei der Terminvereinbarung in der Botschaft.
Absolut nicht. Die Arbeit mit einem Touristenvisum ist illegal.
Die Erteilung liegt im Ermessen der Botschaft. Bei Ablehnung sind die für Agentur und Policen entstandenen Kosten nicht erstattungsfähig, da die Ausstellungsleistung bereits erbracht wurde.
Ja, der Gast muss in der Botschaft mit den Originaldokumenten erscheinen (Bankbürgschaft, unterzeichnetes Einladungsschreiben). E-Mail-Kopien werden oft nicht akzeptiert oder erfordern aufwendigere Verfahren.
Nein, bei modernen Versicherungspolicen gibt es keine Geldkaution, also gibt es bei der Rückkehr nichts freizugeben oder zu entsperren.
Ab dem 12. Oktober 2025 ist es das neue europäische digitale System, das Ein- und Ausreisen über biometrische Daten (Gesicht und Fingerabdrücke) erfasst und damit die manuellen Stempel in den Reisepässen ersetzt.
Sie können jeden einladen (Freunde, Partner, Verwandte). Für enge Familienangehörige gibt es jedoch Vergünstigungen bei der Konsulargebühr und bei den Terminen.
Der kubanische Staatsbürger muss den Termin direkt (oder Sie für ihn) mit seinen Daten über das Portal Prenot@mi buchen. Agenturen dürfen dies nicht mehr tun.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie das Verfahren starten?
Riskieren Sie nicht, beim alleinigen Ausfüllen komplexer Formulare Fehler zu machen. Die Vorschriften ändern sich schnell.
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Wie füllt man das Online-Formular D’VIAJEROS korrekt aus?
Auf Grundlage der vorliegenden Quellen gibt es keine schrittweise Anleitung zu den spezifischen Feldern des Formulars.
Die Quelle liefert jedoch folgende grundlegende Hinweise zum D’VIAJEROS in Bezug auf die neuen Einreiseverfahren und elektronischen Visa:
1. Wann ausfüllen
Das Formular ist nicht sofort auszufüllen. Das Online-Formular D’VIAJEROS ist erst nach Erhalt des Visums obligatorisch auszufüllen.
2. Verfahren und Fristen
• Das Formular ist eng mit dem neuen System der über die EVISA-Plattform verwalteten elektronischen Visa verknüpft.
• Das Visum muss vor der Abreise erhalten werden, um eine Zurückweisung beim Einsteigen zu vermeiden.
3. Verwendung des Formulars
Das online ausgefüllte Dokument muss bei der Einreise in kubanisches Hoheitsgebiet vorgezeigt werden.
Hinweis zu den Quellen: Die hochgeladenen Dokumente konzentrieren sich hauptsächlich auf das Verfahren für die Touristeneinladung nach Italien (Bankbürgschaften, Versicherungen, Schengen-Visa) und auf die neuen allgemeinen Regeln für kubanische Visa, enthalten jedoch keine Screenshots oder technischen Anweisungen zu den spezifischen Daten, die im D’VIAJEROS-Portal einzugeben sind.
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