Einladungsvisum (VSU) – alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Was ist das Einladungsvisum? (für ausländische Staatsangehörige, die von öffentlichen oder privaten Organisationen eingeladen werden)

Das Einladungsvisum (visto per invito) für Italien ist eine Visumkategorie, die an Personen ausgestellt wird, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen bzw. Organisationen in Italien zur Teilnahme an Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren oder anderen Aktivitäten beruflicher oder kultureller Natur eingeladen werden.

Welche Unterlagen werden für das Einladungsvisum benötigt?

Um diese Visumkategorie zu erhalten, muss der Antragsteller folgende Unterlagen einreichen:

  1. Ein Einladungsschreiben der einladenden Einrichtung oder Organisation, aus dem der Zweck der Einladung und der geplante Aufenthaltszeitraum in Italien klar hervorgehen.
  2. Den gültigen Reisepass,
  3. das vollständig und sorgfältig ausgefüllte Visumantragformular sowie
  4. Unterlagen, die die Beweggründe für den Visumantrag belegen.
  5. Eine Kopie der Krankenversicherungspolice mit einer Deckungssumme von 30.000,00 Euro für etwaige Arztkosten während des Aufenthalts in Italien.
  6. Einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in Italien. Die Bankbürgschaft (fideiussione bancaria), die von der einladenden Organisation angefordert werden kann, ist eine ausgezeichnete Lösung – bei uns erhalten Sie sie innerhalb von nur 24 Stunden nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

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Wo wird das Einladungsvisum beantragt?

Wenn Sie eine Drittstaatsangehörige Person nach Italien zu einer Konferenz einladen möchten, muss diese Person selbst die italienische Botschaft oder das Konsulat in ihrem Wohnsitzland aufsuchen und das Einladungsvisum mit den oben aufgeführten Unterlagen beantragen.

Wie lange dauert es, das Einladungsvisum zu erhalten?

Basierend auf den Erfahrungen unserer Kunden empfehlen wir, den Botschaftstermin mindestens 30 Tage vor der geplanten Abreise zu vereinbaren. Bereiten Sie die von der italienischen Botschaft geforderten Unterlagen sorgfältig vor und prüfen Sie stets die aktuellen Informationen auf der Website der zuständigen italienischen Botschaft oder des Konsulats.

Achtung:  Das Einladungsvisum für Italien berechtigt nicht zur Ausübung einer vergüteten Erwerbstätigkeit im Land. Wer in Italien arbeiten möchte, muss ein spezifisches Arbeitsvisum beantragen, das je nach individueller Situation und den Möglichkeiten des italienischen Arbeitsmarkts verschiedene Formen annehmen kann – und stets vom Decreto Flussi (dem jährlichen Einwanderungsquotenerlass Italiens) abhängt.

Wird das Visum erteilt, erhält der Antragsteller einen Einreisestempel im Reisepass, der die Einreise nach Italien ermöglicht. Wird das Visum abgelehnt, erhält der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid, in dem die Ablehnungsgründe und die Möglichkeiten zur Einlegung eines Rechtsbehelfs erläutert werden.

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