Was ist das Visum für selbstständige Erwerbstätigkeit?
Das Visum für selbstständige Erwerbstätigkeit (lavoro autonomo) ist eine Visumkategorie, die von den italienischen Behörden an ausländische Staatsangehörige ausgestellt wird, die in Italien selbstständig tätig sein möchten, ohne Angestellte eines Unternehmens oder Arbeitgebers zu sein. Dieses Visum eignet sich besonders für Freiberufler wie Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler und andere selbstständig tätige Berufsgruppen.
Was ist das Programm Italia StartUp VISA?
Es handelt sich um eine Initiative der italienischen Regierung, die darauf abzielt, ausländische Unternehmer anzuziehen, die in Italien ein innovatives Start-up gründen möchten. Das Programm bietet ein Aufenthaltsvisum für selbstständige Erwerbstätigkeit an Personen, die ein innovatives Unternehmenskonzept vorlegen und nachweisen können, dass sie Arbeitsplätze schaffen und der italienischen Wirtschaft einen Mehrwert generieren.
Was ist das Programm Italia StartUp Hub (auch bekannt als Visum für neue Unternehmen oder VN)?
Es handelt sich um eine weitere Initiative der italienischen Regierung, die ausländische Unternehmer ansprechen soll, die ein neues Unternehmen in Italien gründen möchten. Auch hier wird das Visum an Personen erteilt, die ein innovatives Unternehmenskonzept vorlegen und ihre Fähigkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Generierung eines wirtschaftlichen Mehrwerts für Italien nachweisen.
In beiden Fällen wird das Visum für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt und kann anschließend um weitere zwei Jahre verlängert werden. Zur Beantragung sind verschiedene Unterlagen einzureichen, darunter ein Geschäftsplan, eine Bewertung der finanziellen Ressourcen und eine Kopie des Reisepasses.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das Visum für selbstständige Erwerbstätigkeit oder für neue Unternehmen keine automatische Einreiseberechtigung nach Italien verleiht. Vor der Einreise ist eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) erforderlich, die bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland beantragt werden kann. Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis kann man nach Italien einreisen und als Selbstständiger tätig werden oder ein neues Unternehmen gründen.
Für das Visum für selbstständige Erwerbstätigkeit, das Programm Italia StartUp VISA oder StartUp Hub ist eine rentable Tätigkeit nachzuweisen sowie die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Italien zu bestreiten.
Daher kann eine Bankbürgschaft (fideiussione bancaria), die von einem Kontakt in Italien, mit dem man zusammenarbeiten wird, abgeschlossen wird, eine wertvolle finanzielle Unterstützung darstellen.
Zu den weiteren erforderlichen Unterlagen gehört eine Krankenversicherung, die alle anfallenden Arztkosten für den gesamten Aufenthalt in Italien abdeckt, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000,00 Euro.
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Darüber hinaus sind gute Italienischkenntnisse sowie Kenntnisse der italienischen Gesetze und Vorschriften im Bereich Unternehmertum erforderlich.
Es ist zudem wichtig zu betonen, dass das Visum für selbstständige Erwerbstätigkeit, das Programm Italia StartUp VISA oder StartUp Hub keinen Anspruch auf staatliche Beihilfen oder Subventionen aus Italien begründen. Ausländische Unternehmer, die in Italien eine Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen sich selbst finanzieren und während ihres Aufenthalts in Italien für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Abschließend ist daran zu erinnern, dass das Visum für selbstständige Erwerbstätigkeit sowie das Programm Italia StartUp VISA oder StartUp Hub befristete Visa mit einer Gültigkeit von zwei Jahren sind. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Verlängerung um weitere zwei Jahre beantragt werden. Die Verlängerung setzt jedoch voraus, dass die ursprünglichen Bedingungen für die Visumerteilung weiterhin erfüllt werden, insbesondere die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Generierung eines wirtschaftlichen Mehrwerts für Italien.
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