Welche Dokumente sind gleichwertig zum Reisepass für die Einreise nach Italien?

Möchten Sie einen Freund, einen nicht-EU-Staatsangehörigen, mit einem Touristenvisum oder einer Einladung nach Italien einladen, und wissen, dass er einen Reisepass oder ein gleichwertiges, von der italienischen Regierung rechtlich anerkanntes Dokument benötigt? Aber welche Dokumente sind das?

Der Rat der Europäischen Union enthält auf seiner Website ein Dokument mit den europäischen Rechtsvorschriften, die die von der italienischen Regierung und allen Schengen-Ländern anerkannten Reisedokumente festlegen: Liste der Reisedokumente, die einem Ausländer die Überschreitung der Außengrenzen ermöglichen und mit einem Visum versehen werden können

Ein gültiges Reisedokument ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Beantragung eines Visums für alle Schengen-Länder und muss zwingend die Identität und die Staatsangehörigkeit des Inhabers belegen.  

Hier ist die rechtlich anerkannte Liste der Reisedokumente der italienischen Regierung für die Erteilung eines Einreisevisums nach Italien und in alle Schengen-Länder:

  1. Reisepass. 

Er ist selbstverständlich das bekannteste, wichtigste und gebräuchlichste internationale Dokument und unerlässlich für die Beantragung eines Visums für Italien.

Welche Arten von Reisepässen gibt es?

  1. Diplomatischer, Dienst- (oder amtlicher, Sonder- oder Behörden-)pass bzw. gewöhnlicher Reisepass;
  2. Einzelpass (ggf. mit Eintrag minderjähriger Kinder) oder Sammelpass, ausgestellt für Gruppen von mindestens 5 und höchstens 50 Personen; 

Weitere Reisedokumente, gleichwertig zum Reisepass, sind:

  • Reiseausweis für Staatenlose, ausgestellt gemäß dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen, unterzeichnet in New York am 28. September 1954. 

Wer sind Staatenlose?

Staatenlose sind ausländische Staatsangehörige, die der Visumpflicht für Italien unterliegen.

  • Reiseausweis für Flüchtlinge, ausgestellt gemäß dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, unterzeichnet in Genf am 28. Juli 1951. 

Wer sind Flüchtlinge?

Flüchtlinge unterliegen der Visumpflicht für Italien, es sei denn, sie verfügen über einen von einem Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel oder ein von einem der Unterzeichnerstaaten des Straßburger Abkommens vom 20. April 1959 ausgestelltes Reisedokument.

  • Reiseausweis für Ausländer: ein Dokument, das Staatsangehörigen ausgestellt wird, die von den Behörden ihres Heimatlandes kein gültiges Reisedokument erhalten können. 
  • Seefahrtsbuch (Libretto di Navigazione): das berufliche Dokument, das Seeleuten für die Ausübung ihrer Tätigkeit ausgestellt wird. Es wird als gültiges Einreisedokument in den Schengen-Raum nur im Zusammenhang mit beruflichen Erfordernissen des Seemanns anerkannt, nicht für andere Zwecke. 
  • Luftfahrtbuch (Libretto di Navigazione Aerea): ein Dokument, das Piloten und Bordpersonal ziviler Fluggesellschaften für die Ausübung ihrer Tätigkeit ausgestellt wird.
  • Laissez-passer der Vereinten Nationen: ein Dokument mit einer Gültigkeitsdauer von maximal 90 Tagen, das dem Personal der UN und der ihr angegliederten Institutionen gemäß dem Übereinkommen über Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen ausgestellt wird, das von der Generalversammlung der UN in New York am 21. November 1947 verabschiedet wurde. 
  • Laissez-passer eines NATO-Hauptquartiers: ein Dokument, das militärischem und zivilem Personal sowie deren Angehörigen (Ehegatten und Kindern) ausgestellt wird, die in einem Staat des Nordatlantikbündnisses Dienst leisten, gemäß dem Abkommen zwischen den am Nordatlantikvertrag beteiligten Staaten, unterzeichnet in London am 19. Juni 1951 und von Italien mit Gesetz Nr. 1335 vom 30. November 1955 ratifiziert. 
  • Personalausweis für Bürger der EU-Mitgliedstaaten, der auch für die Ausreise zu Arbeitszwecken gilt. 
  • Personalausweis für Bürger der Staaten, die dem Europäischen Übereinkommen zur Abschaffung der Sichtvermerkspflicht für Flüchtlinge (Paris, 13. Dezember 1957) beigetreten sind, gültig für Reisen zu touristischen Zwecken in das Gebiet eines der Unterzeichnerstaaten für Reisen von nicht mehr als 3 Monaten. 
  • Dokument für Teilnehmer an Schulreisen innerhalb der Europäischen Union, ausgestellt an ausländische Schüler mit Wohnsitz in EU-Mitgliedstaaten.

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