Der Aufenthaltstitel zum besonderen Schutz: Wer hat Anspruch und wie beantragt man ihn?

Antworten auf häufige Fragen zur Erteilung des Aufenthaltstitels für besonderen Schutz in Italien

Was bedeutet Aufenthaltstitel für besonderen Schutz?

Der Aufenthaltstitel für besonderen Schutz (permesso di soggiorno per protezione speciale) ist eine Art Aufenthaltserlaubnis, die Personen erteilt wird, die weder den Flüchtlingsstatus noch den subsidiären Schutz erhalten haben, jedoch Schutz benötigen.

Dieser Aufenthaltstitel wird erteilt, wenn Gründe vorliegen, die eine Abschiebung des Ausländers aus dem nationalen Hoheitsgebiet verhindern. Der besondere Schutz wird gewährt, wenn eine Ausweisung aus dem nationalen Hoheitsgebiet aus bestimmten Voraussetzungen nicht möglich ist.

Der Aufenthaltstitel für besonderen Schutz kann von ausländischen Staatsangehörigen beantragt werden, die weder den Flüchtlingsstatus noch subsidiären Schutz erhalten haben – direkt bei der Questura (Polizeibehörde), auch außerhalb der für den internationalen Schutz vorgesehenen Verfahren.

Wie erhält man den Aufenthaltstitel für besonderen Schutz?

Um diesen Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen gemäß Artikel 19 des Einheitstexts Einwanderung (Testo Unico Immigrazione, D.Lgs. 286/1998) erfüllt sein.

Der Aufenthaltstitel für besonderen Schutz wird insbesondere erteilt, wenn Gründe vorliegen anzunehmen, dass der Ausländer im Falle einer Abschiebung dem Risiko von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder schwerwiegenden und systematischen Verletzungen der Menschenrechte ausgesetzt wäre.

Diese Art von Aufenthaltstitel wird auch dann gewährt, wenn die Abschiebung eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens bedeuten würde. In diesem Fall muss die Behörde die familiären Bindungen des Betroffenen, seine tatsächliche soziale Integration in Italien, die Dauer seines Aufenthalts im nationalen Hoheitsgebiet sowie das Bestehen familiärer, kultureller oder sozialer Bindungen zum Herkunftsland berücksichtigen.

Der Aufenthaltstitel für besonderen Schutz kann auch ohne vorherige Beantragung von internationalem Schutz beantragt werden.

Wer erteilt den Aufenthaltstitel für besonderen Schutz?

Diese Art von Aufenthaltstitel kann direkt vom Questore (Leiter der Polizeibehörde) nach Stellungnahme der Territorialkommissionen erteilt werden.

Der Aufenthaltstitel für besonderen Schutz kann im Rahmen zweier unterschiedlicher Verfahren erlangt werden.

Das erste Verfahren entspricht dem in Art. 32 Abs. 3 des D.Lgs. 25/2008 geregelten, während das zweite durch Artikel 19 des Einheitstexts Einwanderung vorgesehen ist.

Dieser Aufenthaltstitel ist verlängerbar und erlaubt es dem Inhaber, in Italien zu arbeiten.

Zusammenfassend ist der Aufenthaltstitel für besonderen Schutz eine wichtige Option für Ausländer, die Schutz benötigen, aber nicht die Voraussetzungen für den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutz erfüllen. 

Dank dieser Art von Aufenthaltstitel können Ausländer in Italien leben, ohne Angst vor Ausweisung oder Abschiebung aus dem nationalen Hoheitsgebiet haben zu müssen.

Was besagt Artikel 19 des Einheitstexts Einwanderung?

Artikel 19 des Einheitstexts Einwanderung (D.Lgs. Nr. 286/1998) regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger im italienischen Hoheitsgebiet. Der Text befasst sich insbesondere mit der Regelung von Aufenthaltstiteln für Erwerbstätigkeit, Studium oder familiäre Gründe.

Der Aufenthaltstitel für Arbeitszwecke wird Personen erteilt, die in Italien einer Berufstätigkeit nachgehen möchten. Erforderlich ist ein Arbeitsangebot eines italienischen Arbeitgebers; die Gültigkeitsdauer beträgt maximal zwei Jahre und ist bis zu fünf Jahren verlängerbar.

Der Aufenthaltstitel für Studienzwecke wird Studierenden erteilt, die einen Studiengang in Italien absolvieren möchten. Auch in diesem Fall ist ein Zulassungsangebot einer italienischen Schul- oder Hochschuleinrichtung erforderlich; die Gültigkeitsdauer beträgt maximal ein Jahr und ist bis zum Abschluss des Studiums verlängerbar.

Schließlich wird der Aufenthaltstitel aus familiären Gründen den Familienangehörigen von in Italien ansässigen ausländischen Staatsangehörigen erteilt. Er kann für die Familienzusammenführung, internationale Adoptionen, die Pflege erkrankter Angehöriger sowie zur Familienzusammenführung (ricongiungimento familiare) beantragt werden.

Artikel 19 des Einheitstexts Einwanderung sieht auch strafrechtliche Sanktionen für Personen vor, die Straftaten gegen ausländische Staatsangehörige begehen oder irreguläre ausländische Arbeitnehmer beschäftigen. Darüber hinaus legt der Text die Kriterien für die Erteilung von Einreisevisa und Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen fest.

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